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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  c  a  1  a

rcolirrig,  6  eXeliy^ojv  ist  von  Schneidewin  angenommen,  von  Boni  tz
mit  Recht  verworfen  worden.
Auch  die  Verbindung  des  Genetivs  &r/ßag  mit  eAeXi^oiv  scheint
mir  nicht  zulässig  zu  sein;  denn  unter  den  dafür  angeführten  Beispielen ­
  findet  sich  keines,  durch  welches  diese  Verbindung  vollkommen ­
  gerechtfertigt  wäre.  ”Aax.svog  uanwojv  (El.  36),  älvnog  ärr t g
(El.  1002),  änrs7rlog  fapsojv  Isw/.üv  (Eur.  Plioen.  324)  und  alle  ähnlichen ­
  Verbindungen  sind  wesentlich  verschiedener  Art;  der  Genetiv
ist  hier  der  separative,  der  zu  den  mit  a  privativum  zusammengesetzten ­
  Adjectiven  nach  Analogie  von  sprip.og,  dptpavög  rivog  u.  s.  w.  hinzutritt. ­
  Auch  yäg  räads  dapoOyoig  (0.  C.  1087)  oder  zfiaös  OYip-ovyjog
  ySovog  (0.  C.  1348)  ist  für  den  vorliegenden  Fall  nicht  beweiskräftig; ­
  orjp.ovyog  nahm  geradezu  die  Bedeutung  „Herrscher“  an,
und  somit  ist  der  Genetiv  dabei  um  nichts  auffallender,  als  z.  B.  ävag
ySovög 1 -).  Ganz  ungehörig  ist  die  Berufung  auf  Aesch.  Sept.  104
5eo!  nohaaovyoi  ySovog  (welches  Beispiel  Er  für  dt  für  eine  genügende ­
  Analogie  hielt);  denn  ySovög  hängt  nicht  von  Tzohaaovyot  ab,
sondern  zu  dem  ganzen  Ausdrucke  „stadtschirmende  Götter“  tritt  der
possessive  Genetiv  „des  Landes“  hinzu.
Falls  ils'/J.yßoiv  wirklich  ein  Compositum  von  eXeXi^oj  und  yßojv
sein  sollte,  was  ich  bezweifle,  so  könnte  man  vielleicht  zu  folgender
Erklärung  seine  Zuflucht  nehmen.  Es  ist  eine  häufige  Erscheinung,
dass  bei  Compositis  im  Laufe  der  Zeit  die  Bedeutung  des  einen  Compositionstheiles
  sich  verwischt.  So  haben  z.  B.  die  Verba  denominativa
  oUooopsiv,  iJ.riloafa.ysXv,  ravpoxrovslv,  KohopxsXv,  ßovaolsXv  u.  a.
ursprünglich  eine  in  sich  abgeschlossene  Bedeutung  gehabt;  die  Hinzufügung ­
  eines  Objects  fand  nicht  statt,  weil  das  Object  der  durch
diese  Verba  bezeichneten  Thätigkeit  bereits  im  ersten  Theile  des.

l )  Es  sei  dabei  folgende  gelegentliche  Bemerkung  gestattet.  0.  C.  1087  yag  ra<7&£
oaj/.ou)(oi£  versteht  man  von  den  Bewohnern,  mit  Unrecht,  wie  mich  dünkt.
Es  ist  nicht  wahrscheinlich,  dass  Soph.  hier  dY][Aoö%og  in  der  Bedeutung  Einwohner, ­
  dagegen  1348  in  der  Bedeutung  Beherrscher  gebraucht  habe;ja  es
ist  überhaupt  nicht  wahrscheinlich,  das  d^p.oö’^og  je  die  Bedeutung  „Einwohner“ ­
  gehabt  hat;  auch  0.  C.  458  sind  die  t  Seat  die  S  ch  u  tz  gottheiten.
Ich  verstehe  unter  doc(j.oö%oi  auch  1087  die  Herrscher  d.  h.  den  Herrscher,  gerade
so  wie  0.  C.  294  zovg  9jg  avaxrac  apXet  raöra  poi  ötetösvai  auf  den
Herrscher  (Theseus)  zu  beziehen  ist,  wie  aus  der  darauf  folgenden  Frage  des  Oed.
xai  7VQV  ’aS*  6  xpai'vwv  rvjTfJe  r>jc  x&pag  erhellt.
            
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