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K v i c a 1 a
rcolirrig, 6 eXeliy^ojv ist von Schneidewin angenommen, von Boni tz
mit Recht verworfen worden.
Auch die Verbindung des Genetivs &r/ßag mit eAeXi^oiv scheint
mir nicht zulässig zu sein; denn unter den dafür angeführten Beispielen
findet sich keines, durch welches diese Verbindung vollkommen
gerechtfertigt wäre. ”Aax.svog uanwojv (El. 36), älvnog ärr t g
(El. 1002), änrs7rlog fapsojv Isw/.üv (Eur. Plioen. 324) und alle ähnlichen
Verbindungen sind wesentlich verschiedener Art; der Genetiv
ist hier der separative, der zu den mit a privativum zusammengesetzten
Adjectiven nach Analogie von sprip.og, dptpavög rivog u. s. w. hinzutritt.
Auch yäg räads dapoOyoig (0. C. 1087) oder zfiaös OYip-ovyjog
ySovog (0. C. 1348) ist für den vorliegenden Fall nicht beweiskräftig;
orjp.ovyog nahm geradezu die Bedeutung „Herrscher“ an,
und somit ist der Genetiv dabei um nichts auffallender, als z. B. ävag
ySovög 1 -). Ganz ungehörig ist die Berufung auf Aesch. Sept. 104
5eo! nohaaovyoi ySovog (welches Beispiel Er für dt für eine genügende
Analogie hielt); denn ySovög hängt nicht von Tzohaaovyot ab,
sondern zu dem ganzen Ausdrucke „stadtschirmende Götter“ tritt der
possessive Genetiv „des Landes“ hinzu.
Falls ils'/J.yßoiv wirklich ein Compositum von eXeXi^oj und yßojv
sein sollte, was ich bezweifle, so könnte man vielleicht zu folgender
Erklärung seine Zuflucht nehmen. Es ist eine häufige Erscheinung,
dass bei Compositis im Laufe der Zeit die Bedeutung des einen Compositionstheiles
sich verwischt. So haben z. B. die Verba denominativa
oUooopsiv, iJ.riloafa.ysXv, ravpoxrovslv, KohopxsXv, ßovaolsXv u. a.
ursprünglich eine in sich abgeschlossene Bedeutung gehabt; die Hinzufügung
eines Objects fand nicht statt, weil das Object der durch
diese Verba bezeichneten Thätigkeit bereits im ersten Theile des.
l ) Es sei dabei folgende gelegentliche Bemerkung gestattet. 0. C. 1087 yag ra<7&£
oaj/.ou)(oi£ versteht man von den Bewohnern, mit Unrecht, wie mich dünkt.
Es ist nicht wahrscheinlich, dass Soph. hier dY][Aoö%og in der Bedeutung Einwohner,
dagegen 1348 in der Bedeutung Beherrscher gebraucht habe;ja es
ist überhaupt nicht wahrscheinlich, das d^p.oö’^og je die Bedeutung „Einwohner“
gehabt hat; auch 0. C. 458 sind die t Seat die S ch u tz gottheiten.
Ich verstehe unter doc(j.oö%oi auch 1087 die Herrscher d. h. den Herrscher, gerade
so wie 0. C. 294 zovg 9jg avaxrac apXet raöra poi ötetösvai auf den
Herrscher (Theseus) zu beziehen ist, wie aus der darauf folgenden Frage des Oed.
xai 7VQV ’aS* 6 xpai'vwv rvjTfJe r>jc x&pag erhellt.