418
K v i c a 1 a
Dass die gegebene Erklärung i) einen passenden Gedanken enthält,
ist nicht zu bezweifeln; es fragt sich nur noch, ob sie sich
sprachlich rechtfertigen lässt, ob y.pdzri (d. i. Machtfülle) napeigievai
gesagt werden kann, da doch Tzapsfyevai, napaßaivsiv u. ähn. Verba
gewöhnlich solche Objecte zu sich nehmen, welche einen Befehl, eine
Satzung u. dgl. bezeichnen. Und diese Frage ist zu bejahen. Kparrj
KapzEiivcu lässt sich an und für sich rechtfertigen (die Missachtung
der y.pdrri kann sehr gut metaphorisch als ein Vorbeigehen an den
v.pdr-Q bezeichnet werden), und es lässt sich auch mit Beispielen
belegen. Vgl. 873 f. y.pazog o Sztp xpdzog p.slsi izapaßaziv ovöapä
nilei, was unrichtig erklärt wird: „Machtgebot des mit Macht
Betrauten ist unühersehreitbar“; denn es ist klar, dass xpdzog hier
beidemal dieselbe Bedeutung haben muss; da nun özto ypdzog pslei
nur bedeuten kann „penes quem imperium est“ (wer mit der Herrschermacht
betraut ist), so muss auch das erste xpazog „Herrschermacht“
bedeuten. Ein wichtiges Beispiel bietet Her. 6, 12, wo es
sogar heisst: ri»a a aipovojy izapußdvzsg zdos dya7Zip.izlccp.sy,
womit von den Herausgebern passend Virgil's quo numine laeso
verglichen wird. Vgl. noch Aesch. Ch. (532 zd izdv Ai6g aeßag napsy.-ßdvzsg
(Hermann izapsxßdvzog) ov Ssp.iazä>g.
V. 69 (f.
cur’ «y y.slsöaaip.’ gut" äv, st Seidig szi
Tzpdaasiv. ipoO 7’ av r/dieoj dpcpr^g psza.
all’ ’iaS' önoia. am donei’ neXvoy d’ £700
Sdipüj.
„6r.o'ta Triclinius pro oizoXa“. Dindorf. Bonitz bezeichnet die
von Schneidewin gegebene Erklärung der Lesart taS’ ökom am
l
O Es unterscheidet sich diese Erklärung: nicht wesentlich von der von Bonitz
aufgestellten; der Unterschied läuft nur darauf hinaus, dass ich xparvj nicht als
„Äusserungen der Herrschermacht“, sondern als „Machtfülle des Herrschers“
nehme. Das Hauptmoment, auf welches bei der Erklärung dieser Stelle das grösste
Gewicht zu legen ist und welches ich oben mit den Worten „Ismene gibt ihr auch
noch einen zweiten Rath für ihr ferneres Benehmen gegen den Herrscher“ angegeben
habe, hat Bonitz bereits klar bezeichnet: „Dass Ismene nicht nur den
eben jetzt vorliegenden Spruch vor Augen hat, sondern sich die
Möglichkeit noch härterer Gebote vorstellt, zeigen ja wenigstens die Worte: xai
raOr’ axousiv xart rwvo’ aV/tova.“