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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  c  a  1  a

Dass  die  gegebene  Erklärung  i)  einen  passenden  Gedanken  enthält, ­
  ist  nicht  zu  bezweifeln;  es  fragt  sich  nur  noch,  ob  sie  sich
sprachlich  rechtfertigen  lässt,  ob  y.pdzri  (d.  i.  Machtfülle)  napeigievai
gesagt  werden  kann,  da  doch  Tzapsfyevai,  napaßaivsiv  u.  ähn.  Verba
gewöhnlich  solche  Objecte  zu  sich  nehmen,  welche  einen  Befehl,  eine
Satzung  u.  dgl.  bezeichnen.  Und  diese  Frage  ist  zu  bejahen.  Kparrj
KapzEiivcu  lässt  sich  an  und  für  sich  rechtfertigen  (die  Missachtung
der  y.pdrri  kann  sehr  gut  metaphorisch  als  ein  Vorbeigehen  an  den
v.pdr-Q  bezeichnet  werden),  und  es  lässt  sich  auch  mit  Beispielen
belegen.  Vgl.  873  f.  y.pazog  o  Sztp  xpdzog  p.slsi  izapaßaziv  ovöapä
nilei,  was  unrichtig  erklärt  wird:  „Machtgebot  des  mit  Macht
Betrauten  ist  unühersehreitbar“;  denn  es  ist  klar,  dass  xpdzog  hier
beidemal  dieselbe  Bedeutung  haben  muss;  da  nun  özto  ypdzog  pslei
nur  bedeuten  kann  „penes  quem  imperium  est“  (wer  mit  der  Herrschermacht ­
  betraut  ist),  so  muss  auch  das  erste  xpazog  „Herrschermacht“ ­
  bedeuten.  Ein  wichtiges  Beispiel  bietet  Her.  6,  12,  wo  es
sogar  heisst:  ri»a  a  aipovojy  izapußdvzsg  zdos  dya7Zip.izlccp.sy,
womit  von  den  Herausgebern  passend  Virgil's  quo  numine  laeso
verglichen  wird.  Vgl.  noch  Aesch.  Ch.  (532  zd  izdv  Ai6g  aeßag  napsy.-ßdvzsg
  (Hermann  izapsxßdvzog)  ov  Ssp.iazä>g.
V.  69  (f.
cur’  «y  y.slsöaaip.’  gut"  äv,  st  Seidig  szi
Tzpdaasiv.  ipoO  7’  av  r/dieoj  dpcpr^g  psza.
all’  ’iaS'  önoia.  am  donei’  neXvoy  d’  £700
Sdipüj.
„6r.o'ta  Triclinius  pro  oizoXa“.  Dindorf.  Bonitz  bezeichnet  die
von  Schneidewin  gegebene  Erklärung  der  Lesart  taS’  ökom  am
l
O  Es  unterscheidet  sich  diese  Erklärung:  nicht  wesentlich  von  der  von  Bonitz
aufgestellten;  der  Unterschied  läuft  nur  darauf  hinaus,  dass  ich  xparvj  nicht  als
„Äusserungen  der  Herrschermacht“,  sondern  als  „Machtfülle  des  Herrschers“
nehme.  Das  Hauptmoment,  auf  welches  bei  der  Erklärung  dieser  Stelle  das  grösste
Gewicht  zu  legen  ist  und  welches  ich  oben  mit  den  Worten  „Ismene  gibt  ihr  auch
noch  einen  zweiten  Rath  für  ihr  ferneres  Benehmen  gegen  den  Herrscher“  angegeben ­
  habe,  hat  Bonitz  bereits  klar  bezeichnet:  „Dass  Ismene  nicht  nur  den
eben  jetzt  vorliegenden  Spruch  vor  Augen  hat,  sondern  sich  die
Möglichkeit  noch  härterer  Gebote  vorstellt,  zeigen  ja  wenigstens  die  Worte:  xai
raOr’  axousiv  xart  rwvo’  aV/tova.“
            
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