Beitrage zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
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V. 39 f.
Ei VOtXOU ßIO.
y.,(pov rupdvvwv ?/ xpdrrj napstipsv.
Bonitz hat nachgewiesen, dass xjjr,(pov v xparri nicht einen
Gegensatz von Recht und Gewalt bezeichnet. Gegen die Richtigkeit
der handschriftlichen Überlieferung werden auch in neuerer Zeit noch
Bedenken erhoben. So bemerkt Din dort noch in der dritten (grösseren)
Ausgabe: „frjtpog decretum legitimem, xparri arbitrarium
significare interpretes quidam crediderunt. Quae tarnen non intelligitur
cur hic ubi de tyranno agitur distinxerit poeta. Quamobrem non
improbabilis Axtii conjectura est (in annot. ad Vestritium Spurinnam
p. 102) v? in xcd mutantis, ut apypPg xai xpdroug rupavvixoO est in
Oed. Col. 373“. Aber Ismene konnte mit Recht v? sagen, weil sie
zwei verschiedene Dinge bezeichnen will. ÜGjyof rupcbvtnv ist
das einzelne Gebot des Herrschers, der einzelne zur Darnachachtung
kundgemachte Beschluss: xparrj dagegen bezeichnet, wie regelmässig,
so auch hier, die Machtfülle des Herrschers. Ismene gibt ihrer
Schwester einen doppelten Rath. Der erste steht in enger Beziehung
zu dem vorliegenden Falle; Antigone soll das bewusste Gebot nicht
überschreiten. Indem sie sich nun der Hoffnung hingibt, dass Antigone
diesen speciellen Rath befolgen werde, gibt sie ihr sofort auch
noch einen zweiten Rath für ihr ferneres Benehmen gegen den
Herrscher; Antigone soll auch in Zukunft die Machtfülle des Herrschers
respectiren und nichts unternehmen, was für eine Missachtung,
Verletzung derselben angesehen werden könnte. Eine solche Missachtung
muss nicht nothwendig immer eine thätliche Überschreitung
einer einzelnen -jirjfog rvp. sein, sondern sie kann sich auch aul mannigfache
andere Art zeigen, z. B. dadurch, dass man dem Herrscher
nicht die gehörige Achtung zeigt, dass man ihn und seine Verordnungen
schmäht, ohne denselben gerade zuwiderzuhandeln u. s. w. Der
vop.og verlangt beides, sowohl die Befolgung eines einzelnen ausdrücklichen
Herrschergebotes, als auch die Achtung der xparri r-jpdvvojv
im Allgemeinen; man kann also sowohl von dem, der tprjyov
rupävvwv napi^siai, als auch von dem, der xparri. rupävvwv r.apiguv.i
sagen, dass er vip.ou ßia handelt.