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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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ipsi  ecclesiae  *)  dei  in  augmentis  proficiat.  Et  ut  hec  auctoritas  firmior
  habeatur  vel  post  tempora  melius  conservetur,  manus  nostre  signaculis
  subter  eam  decrevimus  affirmari  et  de  anulo  nostro  iussimus
sigillare.  Actum  anno  regnante  Karolo  3 ).
VIII.
Karl  d.  G.  bewilligt  dem  Patriarchen  Fortunatus  Zollfreiheit  für  vier  Schilfe;
ohne  Datum,  vielleicht  vom  August  803.
Aus  dem  im  XV-  Jahrhnndert  geschriebenen  Codex  Trevisanus  f°  19  in  dem
k.  k.  H.  H.  und  Staatsarchiv  in  Wien.
In  nomine  patris  et  filii  et  Spiritus  sancti  amen.  Karolus  Serenissimus ­
  augustus  a  deo  coronatus  magnus  pacificus  imperator  Romanum
gubernans  imperium  qui  et  per  miserieordiam  dei  rex  Francborum  et

1 )  Codex:  ipsa  ecclesia.
2 )  Diese  und  die  vorhergehende  Urkunde,  beide  ohne  Datum  überliefert,  setze  ich  int
die  Zeit  zwischen  776  und  798,  weil  der  in  ihnen  genannte  Beonradus  nach  den  im
Liber  aureus  enthaltenen  Angaben  während  dieser  Zeit  Abt  von  Epternach  gewesen ­
  ist.
Eine  nähere  Zeitbestimmung  könnte  man  allerdings  versucht  sein  anzunehmen,
wenn  man  ein  weiteres  Diplom  für  Epternach  mit  dem  im  Liber  aureus  angegebenen
Datum  noch  zu  Hilfe  nimmt.  Die  in  Beyer  Nr.  36  gedruckte  Urkunde  für  Berneradus
  sanctae  Senonensis  urbis  et  ecclesiae  archiepiscopus  qui  est  reetor  monasterii
(Epternacensis)  ist  nämlich  auch  in  den  Liber  aureus  fol.  48  verso  und  nochmals
fol.  79  eingetragen.  Beide  Abschriften  weichen  von  einander  und  von  der  von
Beyer  benutzten  Copie  ab.  Unter  anderm  ist  nun  der  zweiten  Abschrift  des  Liber
aureus  beigefügt:  actum  anno  XII  regnante  Karolo  rege,  wonach  diese  Urkunde
779—780  zu  setzen  wäre.  Des  weiteren  würden  wir  dann  die  beiden  Schenkungen
für  Epternach,  in  denen  Beonradus  noch  nicht  als  Erzbischof  bezeichnet  wird,  zu
776—780  einreihen  können.  Aber  ich  habe  Bedenken  gegen  die  Richtigkeit  des  der
einen  Urkunde  in  der  einen  Abschrift  heigesetzten  Datums.  Obgleich  nämlich  die
Chronologie  der  Bischöfe  von  Sens  nicht  feststeht  (Le  Cointe  6,  483  und  Gallia
Christ.  12,  15  lassen  Beonradus  nur  drei  Jahre  lang  auf  dem  erzbischöflichen  Stuhle
sitzen  und  lassen  ihn  denselben,  indem  sie  seinen  Tod  allerdings  unrichtig  zu  795
ansetzen,  erst  792  besteigen),  so  machen  es  doch  die  vorliegenden  Daten  sehr
zweifelhaft,  dass  Beonradus  schon  im  Jahre  780  Erzbischof  gewesen  sei.  Unter  diesen ­
  Umständen  muss  man  entweder  jenes  Datum  für  irrig  oder  aber  die  Bezeichnung ­
  des  Abtes  als  Erzbischof  in  dieser  Urkunde  für  erst  später  eingeschaltet  halten ­
  :  in  dein  einen  und  andern  Falle  lässt  sich  dann  aus  diesem  Stücke  nicht  mehr
eine  nähere  Zeitbestimmung  für  unsere  zwei  Urkunden  gewinnen.
            
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