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S i c k e i
Redaction angehörig bezeichnen können. Als interpolirt erscheint
dagegen vor allem die an sich und durch den speciellen Wortlaut
verdächtige Strafandrohung: cuius temeratorem — constat statutuni.
Des weiteren scheint mir der Passus: ut memorata sancta Senonica
ecclesia — securam esse decernimus aus folgenden Gründen zu beanstanden.
Eine so detaillirte Aufzählung von Besitzungen gehört in
den Immunitäten zu den Seltenheiten, überdies schliesst sie sich
stylistisch nicht gut an die vorhergehenden, noch an die nachfolgenden
Sätze an und ist auch im Einzelnen so fehlerhaft construirt, wie
wir es von den Kanzleischreibern dieser Zeit nicht gewohnt sind.
Rechnen wir dazu, dass auch in die den Formeln und den sonstigen
Urkunden in den Hauptsätzen entsprechenden Tlieile einzelne Wendungen
eingefügt sind, die entweder wie die Worte: nec teloneos
— ripaticos tollendos um des Inhaltes willen oder wie die Worte:
nam pietatis opus etc. als ganz sinnlos Verdacht erregen, so werden
wir nicht umhin können, den jetzt vorliegenden Wortlaut als durch
Interpolationen verderbt zu bezeichnen.