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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Diplomatik.

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in  Widerspruch  mit  dem  zu  sein,  was  wir  aus  einigen  anderen
unzweifelhaften  Urkunden  erfahren.  In  den  anderen  Diplomen  Ludwig's
für  Sens  B.  347  vom  Jahre  822  und  B.  4G0  vom  Jahre  835  werden
mehrere  der  erzbischöflichen  Kirche  gehörige  Klöster  genannt,  unter
ihnen  aber  nicht  das  der  heil.  Columba.  Für  dieses  Kloster  liegt
ferner  in  B.  440  vom  Jahre  S33  eine  Bestätigung  eigener  schon  von
Karl  und  dessen  Vorgängern  bewilligter  Immunität  vor,  nach  welcher
das  Kloster  unabhängig  von  den  Erzbischöfen  gewesen  sein  muss.
Aber  eine  urkundliche  Verfügung  wie  diese  sehliesst  weder  vorübergehende ­
  Änderungen  in  den  durch  sie  bezeugten  Verhältnissen
noch  geradezu  widersprechende  Verfügungen  aus.  Und  so  hat  in  der
That  die  Stellung  des  betreffenden  Klosters  vielfach  gewechselt.  Das
spätere  Diplom  für  dasselbe  B.  4G9  vom  Jahre  836  besagt,  indem
es  die  Unabhängigkeit  desselben  sichern  soll,  ausdrücklich  dass  memoratum
  monasterium  per  surreptionem  quorumdam  ecclesiae  Senonicae
subditum  fuerat')  und  bestätigt  somit  dasjenige,  was  vom  Inhalt
von  der  Urkunde  Nr.  XIII  am  ehesten  Bedenken  erregen  könnte.  Die
übrigen  Hauptbestimmungen  über  Immunität  und  Schutz,  sowie  die
des  Apennis  werden  wir  an  und  für  sich  nicht  beanstanden  können.
Dazu  kommt  die  formelle  Richtigkeit  des  Protocolls  der  Urkunde,  so
dass  wir  unbedingt  eine  echte  Vorlage  für  unser  Schriftstück  annehmen ­
  können.
Dass  es  aber  auch  als  interpolirt  anzusehen  ist,  wird  sich  aus
einer  näheren  Betrachtung  des  Wortlautes  ergehen.  Die  Arenga  ist
auffallend  lang,  kommt  jedoch  in  dieser  Ausführlichkeit  auch  anderwärts ­
  ,  wie  in  B.  347  (Original)  für  Sens  vor.  Der  Passus:  obtulit
obtutihus  —  per  quod  precipimus  atque  iubemus  stellt  der  Formel
Roziere  21  sehr  nahe,  welcher  sich  auch  die  ferneren  Abschnitte:
precipimus  ut  nullus  iudex  —  occasiones  requirendas  und  nostris
ncc  futuris  temporibus  —  clementiam  exorare  genau  anschliessen.
Füge  ich  gleich  noch  hinzu,  dass  der  letzte  den  Apennis  enthaltende
Tlieil:  eontinebatur  etiam  in  eisdem  preceptionibus  etc.  in  den  Hauptsätzen ­
  offenbar  nach  den  Formeln  Roziere  413  und  416  abgefasst
ist,  so  habe  ich  alleTheile  des  Stückes  aufgezählt,  die  wir  nach  Abzug
einzelner  wohl  auch  eingeschalteter  Worte  als  der  ursprünglichen

1 )  Ebenso  Cliron.  s.  Petri  Senon.  in  Bouquet  6,  236.
            
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