386
S i c k e l
Anmerkungen verzeichnet. Ob auch jede der von mir vorgeschlagenen
Emendationen richtig oder glücklich gewählt ist, darüber wird
sich, obgleich ich jede derselben durch den Wortlaut analoger Urkunden
zu belegen weiss, vielleicht noch streiten lassen. Wenn ich nur,
darauf kam es mir an, dem Sinne nach das Richtige getroffen und
damit auch die, welche minder mit der Fassung der Urkunden der
betreffenden Zeit vertraut sind, vor offenbarem Missverständnis
bewahrt habe.
Nun wird sich aber besonders hei diesen Diplomen nie eine scharfe
Grenze zwischen der Emendation bedürftigen und derselben nicht
bedürftigen Stellen ziehen lassen. Bis in die letzten Jahre Karl d. G.
sind auch die Königsdiplome, wenn wir uns an die noch vorhandenen
Originale halten, voller Yerstösse gegen die Formenlehre, unbeholfenen
oder geradezu falschen Satzbaues, und mag auch das Verständnis
dadurch vielfach erschwert werden, so gehört doch auch
diese Latinität zu dem Charakter der Urkunden. Begegnen uns nun
gleich falsche Formen und gleich schlechte Constructionen ebenfalls
in den späteren Copien, so lässt sich nur in äusserst seltenen Fällen
mit einiger Sicherheit feststellen, oh wir es da mit aus den Originalen
herübergenommenen Eigenthümlielikeiten oder mit von den Copisten
absichtlich oder unabsichtlich vorgenommenen Änderungen zu tliun
haben. Solchem Zweifel gegenüber hört aber nicht allein das Bedürfnis,
sondern auch das Recht zur Emendation auf, und dem entsprechend
habe ich, was die Latinität betrifft, keinen Buchstaben der mir
vorliegenden Copien verändert.
Geradezu sinnlose Sätze wird man auch bei offenbar überarbeiteten
und interpolirten Stücken stehen lassen müssen. Absichtliche
Einschaltungen in schon vorhandene Perioden verrathen sich oft eben
dadurch, dass es dem Interpolator nicht gelungen ist, dieselben richtig
in den vorliegenden Satzbau einzufügen, und jeder Versuch der
Emendation solcher Stellen würde geradezu den Charakter des Stückes
verwischen. Zu dieser Bemerkung veranlasst mich die Urkunde,
die ich unter Nr. XIII folgen lasse und von der ich gleich an diesem
Orte eingehend handeln will.
Gehen wir, was den Inhalt betrifft, von der einen Bestimmung
der Urkunde aus, dass das Kloster S. Colombe hier als jüngst dem
Erzbischof von Sens zugesprochen bezeichnet und dass diese Besitzung
hier dem Hieremias nochmals bestätigt wird, so scheint sie