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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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S  i  c  k  e  I

Anhang  II.
Von  den  bisher  unedirten  Diplomen  der  ersten  Karolinger,  die
ich  liier  folgen  lasse,  entnehme  ich  die  Hälfte  dem  jetzt  der  Gothaer
Hofbihliothek  einverleihten  Liber  aureus  Epternacensis.  Obgleich  derselbe ­
  schon  wiederholt  beschrieben  worden  ist,  namentlich  vonWaitz
im  Archiv  11,  388  und  von  Wurth-Paquet  in  den  Publications  de  la
societe  etc.  de  Luxembourg  a.  1862,  tom.  18,  97,  glaube  ich  hier
Einiges  um  der  Beurtheilung  der  folgenden  Urkunden  willen  noch
bemerken  zu  müssen.
Unter  dem  Epternacher  Abt  Gotefridus  begann  1191  Theodericus
  eiusdem  ecclesiae  humilis  alumpnus  eine  Geschichte  des  Klosters
zu  schreiben,  die  er  bis  zur  Zeit  Heinrich’s  VI  fortführen  wollte,  aber
dem  Codex  nach,  in  dem  seine  Hand  nur  bis  f°  43  geht,  kaum  bis  zur
Mitte  des  achten  Jahrhunderts  vollendet  hat.  Obgleich  er  seiner  Erzählung ­
  schon  Urkunden  einflicht,  hat  er  wie  es  scheint  die  eigentliche
Urkundensammlung  von  anderen  schreiben  lassen  wollen:  testamentorum
  quoque  densissimam  silvam  .  .  .  suo  loco  et  ordine  a  secundo  (
libro  incipiens  describere  sollerter  curavi.  Und  in  der  That  stammt  der
grössere  Theil  des  Codex  von  einer  anderen  Hand  A,  die  als  letztes
Stück  eine  Urkunde  vom  J.  1222  geschrieben  hat;  dazu  kommen
dann  noch  Eintragungen,  Ergänzungen  und  Correcturen  von  verschiedenen ­
  späteren  Händen.  —  Die  von  Theoderieus  seihst  gemachten
Abschriften  von  Urkunden  der  Merovingerzeit  (von  denen  nur  zwei
bisher  nicht  gedruckt  sind)  sind  ziemlich  correct.  Minder  gut  sind  die
Copien  der  Hand  A.  Da  einige  Königsdiplome  für  Epternach  vom  10.
Jahrhundert  an  noch  im  Original  vorliegen,  lässt  sich  die  Ungenauigkeit ­
  der  von  A  besorgten  Abschriften  constatiren,  wie  denn  auch  mehrere
Hände  des  15.  und  16.  Jahrhunderts  schon  die  Copien  des  Chartulars
verbessert  haben.  Für  die  älteren  Karolingerdiplome  aber  haben  wahrscheinlich ­
  schon  A  die  Originale  zum  Theil  nicht  mehr  Vorgelegen.
Wenigstens  theilt  dieser  Copist  nur  die  eine  Urkunde  Ludwig  d.  F.  vom
19.  Juli  819  vollständig  und  mit  allen  Schlussformeln  mit,  was  er  wohl
in  allen  Fällen  gethan  hätte,  wenn  ihm  noch  Originale  oder  auch  nur
vollständige  Abschriften  zur  Verfügung  gestanden  hätten.  Wie  dem
aber  auch  sei  und  oh  ihm  oder  früheren  Copisten  die  Hauptschuld

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