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Beiträge zur Diplomatik. 383
nisse und an die in einzelnen Gebieten gebräuchlichen Titulaturen
gedacht hat, zeigt sich darin, dass in eben den Formeln, in denen wir
den Herzogen begegnen, wohl unterschieden wird, ob die Urkunden
für fränkische oder italische Gebiete ausgestellt werden: im letztem
Falle werden fast regelmässig (B. 72, 84, 118 u. a.) unter den
Beamten auch die gastaldi genannt, im andern Falle wird man diese
Beamten nie aufgeführt linden >). So gut nun wie man mit Bewusstsein
das eine Wort in die etwa vorliegende Formel einschaltete, würde
man wohl auch ein anderes, wenn es ganz bedeutungslos gewesen oder
doch selbst hds Titulatur veraltet gewesen wäre, ausgelassen haben.
Statt dessen wurde das Wort duces auch bei der Aufstellung neuer
Formeln unter Ludwig d. F., die sich allerdings gleichfalls an ältere
anlehnten, aber doch dem Spraehgebrauche der Abfassungszeit entsprechende
Umarbeitungen waren, beibehalten, wie sich am schlagendsten
bei den Zollbriefen zeigt. Carpentier 3=Roziere 33, vor dem Jahre
829 abgefasst, beginnt mit omnibus episcopis, abbatibus, ducibus
und denselben Eingang hat Carp. 31 = Roz. 30 vom J. 828, und
auch Carp. 13, 20 = Roz. 34, 33 mögen ihn gehabt haben, da er
z. B. in dem wörtlich mit Roz. 33 übereinstimmden B. 308 begegnet.
• Er kann gradezu, indem er um dieselbe Zeit in Urkunden anderen
Inhalts seltener wird, als ein den Zollbriefen eigeiithümlicher betrachtet
werden. Damit ist aber entschieden, dass ebenso wie
man nach Zertrümmerung der einstigen Slammeslierzogtlnimer
noch von ducatus geredet hat (Waitz 3, 300 IT.), gleichfalls duces
als auch von der Kanzlei den vornehmsten Beamten weltlichen Standes
in ihrer Gesammtheit gegebener Ehrentitel sich ununterbrochen
erhalten hat, obgleich schon seit geraumer Zeit dem Titel kein besonderes
Amt mehr entsprach. Und daran schliesst es sich dann an, dass
auch nichtofficielle Aufzeichnungen der Zeit in demselben Sinne von
Herzogen im fränkischen Reiche sprechen, ohne doch ein herzogliches
Amt zu kennen.
1 ) Als Analogon lässt sich anführen, (lass ebenso bei der Erwähnung der Pertinenzen
von Besitzungen, obgleich es auch dafür stehende Formeln gab, die besonderen
Verhältnisse Italiens berücksichtigt wurden. So als Karl dem Martinskloster in
Tours in B. ö7 Güter in Italien schenkte, wurden auch massarii und oliveta inbogriffen,
welche die fränkischen Formeln nicht kennen.
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