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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beitrage  zur  Diplomatik.

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verant')  lind  wird,  indem  es  fortan  in  Anbetracht  seiner  bedrängten
Lage  besonders  begünstigt  werden  soll,  noch  verfügt:  ut  sex  librae
argenti  omni  anno  ad  regiam  cameram  exinde  persolvantur a ).
Doch  ich  komme  auf  die  Hauptsache  zurück.  Jene  Constitution
handelt  offenbar  von  Verhältnissen  und  Pflichten,  welche  durch  die
stets  gleiche  Immunität  nicht  berührt,  sondern  immer  durch  anderweitige ­
  Einzelentscheidungen  geregelt  werden.  In  der  Weise  konnten
auch  noch  allerlei  andere  über  die  Immunitätsrechte  hinausgehende
Vergünstigungen  ausgesprochen  wurden.  Schon  unter  Ludwig  d.  F.
sehen  wir  Kirchen  und  Klöster  der  septimanischen  Mark  in  mancher
Hinsicht  bevorzugt,  unter  anderem  oft  mit  Markt-  und  Zollerträgniss
beschenkt;  unter  Karl  d.  K.  erfahren  wir  dann  aus  B.  1688,  dass  alle
dortigen  Kirchen  tertiam  partem  telonei  de  Omnibus  illius  parrochiae
mercatis  hatten.  So  wird  Kempten  in  B.  444  auch  erlassen  zu  leisten  :
aliquid  operationis  ad  pontes  videlicet  ceteraque  aedificia  facienda  aut
refieienda  aut  alia  quaelibet  servitia  ad  partem  publicam  pertinentia.
Es  muss  alles  dies  auf  gleiche  Stufe  mit  den  Zollbefreiungen  gestellt
werden,  die  gleichfalls  aus  besonderer  Gunst  neben  den  Immunitäten ­
  ertheilt  wurden,  vielleicht  auch  mit  der  Immunität  in  einer  Urkunde ­
  verbunden  wurden,  ohne  doch  desshalb  einen  Theil  der  Immunitätsbestimmungen ­
  auszumachen.  Und  endlich  ist  hier  noch  einmal
einer  ganzen  Classe  von  Klöstern  zu  gedenken,  die  aus  der  Menge
der  mit  gleicher  Immunität  ausgestatteten  Klöster  besonders  hervortritt, ­
  jener  Classe  der  in  besonderem  Mundium  stehenden  und  desshalb ­
  verschiedener  in  der  Immunität  noch  nicht  enthaltener  Rechte
sich  erfreuenden  Abteien.

*)  Allerdings  wurde,  wenn  auch  die  Verpflichtung  erlassen  war,  doch  zuweilen  noch
eine  Leistung  aus  freien  Stücken  erwartet;  so  heisst  es  in  ß.  444  für  Kempten:
interdicimus  ut  nullus  .  .  .  aut  dona  annualia  aut  aliquid  operationis  .  .  .  nisi  quae
sponte  et  voluntariae  obtulerint,  requirere  aut  exactare  praesumat.
2 )  Und  diese  Summe  scheint  bedeutend,  wenn  man  mit  ihr  die  sonst  vorkommenden
.Jahresgeschenke  vergleicht.  Isle  Barbe  z.  ß.  steuerte  dem  Erzbischof  von  Lyon
nur  ein  Pfund  Silber  jährlich.  An  den  König  oder  auch  an  Bischöfe  als  domini
monasteriorurn  wurden  bekanntlich  am  häufigsten  Ross,  Schild  und  Lanze  gegeben  ;
dabei  wurde  z.  ß.  in  einer  Touler  Urkunde  (Mabillon  de  re  dipl.  524)  damals  das
Ross  zu  30  Schilling  geschätzt,  so  dass  die  übliche  Gabe,  wie  sie  in  B.  374  S.
.Julien  de  Brioude  auferJegt  wird,  wahrscheinlich  nicht  einmal  so  hoch  zu  stehen
kam,  als'die  von  Hermoutier  zu  entrichtende.
            
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