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S i c k e !
Donzerre, Berg, S. Maixeut, Charroiix, Psalmody, Malasti und
La Grasse Yor, die für Fleury, Gregormünster, Manlieu, Arles
und S. Hilaire de Carcassonne nach der Constitution von 817,
die für Cruas in demselben Monate wie die Constitution ausgestellt;
endlich liegen für Corbie, Aniane und S. Maur des Fosses vor und
nach der Constitution ertheilte Immunitäten vor. Die grosse Mehrzahl
dieser Urkunden nun, mögen sie der Constitution vorausgegangen sein
oder ihr nachfolgen 1 , erwähnt gar nicht die dona oder militia der
Constitution, sondern enthält ohne alle Berücksichtigung der Eintheilung
der Klöster in drei Classen immer dieselbe Immunität. Selbst
im Wortlaut sind sich B. 244 für Charroux und B. 247 für Lorsch
gleich, obschon jenes 817 in die dritte, dieses in die erste Classe
aufgenommen wird, und fast gleich lauten B. 263 für Berg in der
dritten und B. 397 für Corbie in der ersten Classe. So wird es ganz
klar, dass die durch jene Constitution geregelten Beziehungen der
Klöster zum Staate ausserhalb des Bereichs der durch die Immunität
bestimmten Verhältnisse liegen. Dazu kommt nun noch, dass, was in
einigen Immunitätsdiplomen gelegentlich oderauch in Urkunden andern
Inhalts über dona und militia verfügt wird, nicht mit den Angaben
der Constitution übereinstimmt, so dass diese also nicht einmal streng
oder doch nicht sogleich in allen Puncten ausgeführt worden zu sein
scheint. Wie es sich in dieser Hinsicht mit S. Maixent verhielt, führte
ich schon zuvor (S. 365) an. Auch Kempten und Aniane sollten nach
dem Verzeichnisse von 817 von der Heerfolge befreit sein, und doch
erhielten sie beide erst etwa zwanzig Jahre später Urkunden, die nur
theilweise Befreiung aussprachen. Hermoutier endlich sollte 817 nec
dona nec militiam dare, und doch wird 830 in B. 402 erzählt,
dass wenigstens modica exinde annuatim dona . . . exire consuetementalarchiven
allein, und wie viel enthalten die anderen Archive und die Pariser
Sammlungen, 943, 361 Einzelurkunden auf Pergament gezählt worden waren, und
es lässt sich aus dem Reichthum an diesen Stücken wieder zurückschiiessen auf
die grosse Anzahl der in Copialbüchern erhaltenen Stücke und auf die entsprechende
Zahl der Stücke der früheren Jahrhunderte. Enthält doch auch Delisle’s
catalogue des actcs de Phil. Aug. über 2200 Nummern, darunter, an 1700 von
diesem Könige ausgegangene Urkunden. Diese einfachen Daten werden genügen,
irrthümliche Behauptungen, wie sie vorliegen, und die daraus gezogenen Folgerungen
zu widerlegen.