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Beiträge zur Diplomatik.
zehn Abteien sind mir wenigstens Immunitäten
den noch erhaltenen Immunitäten sind die
hestandtheil der gesammten urkundlichen Ausfertigungen der kaiserlichen Kanzlei
älterer Zeit im Wesentlichen erhalten sei“, und sie ergibt sich von selbst, wenn
man nicht in vorgefassten Meinungen befangen ist, sondern gewissenhaft die
noch vorhandenen Nachrichten zusammenstellt und die daraus sich ergebenden
Folgerungen zieht. Da zeigt sich dann, dass wir allerdings sehr beträchtliche
Verluste zu beklagen haben. Wenn nun für dieselben in der Regel das letzte oder
die letzten Jahrhunderte verantwortlich gemacht werden und ausserdem deutsche
Forscher sich oft darin gefallen, was Frankreich anbetrifft, die Hauptschuld der
Revolution und dem Convent, in neuerer Zeit, was Italien anbetrifft, gleiche Schuld
auch dem jetzigen dortigen Regiment aufzubürden, so ist es endlich an der Zeit,
gegen solche ungegründete Declamationen Einsprache zu erheben. — Was speciell
Karolinger Urkunden anbetrifft, so ist ein grosser Theil derselben schon in den
Kriegen des 9. und 10. Jahrhunderts zu Grunde gegangen. Wie viele Chartularien
des 13. oder 14. Jahrhunderts von alten Kirchen und Klöstern gibt es nicht, deren
Sammler von den älteren Urkunden keine mehr vorfanden? Auf der anderen Seite
lehrt in vielen Fällen eine Vergleichung von etwa im 17. Jahrhundert angelegten
Archivrepertorien mit dem noch vorhandenen Urkundenvorrath, dass sich der
letztere seitdem nur wenig verringert hat. Kurz einzelne Fälle, wie etwa den von
, S.Martin de Tours ausgenommen, zeigt sich, dass der Verlust sich ziemlich gleichmässig
auf alle Jahrhunderte verlheilt. Und Frankreich betreffend beruht das über
die Behörden der Revolutionszeit gefällte Verdammungsurtheil auf Unkenntniss
der Geschichte der französischen Archive oder auf leichtsinniger Benutzung der vorliegenden
Daten, Man lese darüber nach, was Bordier Ies archives de la France
1 ff. und 326 ff. sagt und was der 1860 veröffentlichte Recueil des lois et instructions
qui regissent le Service des archives auch von Verordnungen aus den Jahren
der Revolution enthält. Leider geschieht noch in keinem deutschen Staate für
Archivwesen, was Frankreich in dieser Hinsicht aufzuweisen hat. Aber freilich
muss man die dafür Zeugniss ablegenden zahlreichen Publicationen auch zu verstehen
wissen. Es ist noch vor wenigen Jahren von einem Fachmanne in Deutschland
gedruckt worden, dass sämmtliehe in Frankreich im J. 1847 verzeichneten
Copialbücher (deren Zahl seitdem um vieles vermehrt ist) zusammen von der
ältesten Zeit bis in das 13. Jahrhundert nur 854 Urkundenstücke enthalten sollen.
Und für diese Behauptung wird nun die im Catalogue des cartulaires S. 271 befindliche
Zusammenstellung citirt, die allerdings die Aufschrift trägt: anciennete des
titres transcrits, dazu aber noch den erläuternden Zusatz hat: nombre des recueil s
dans lesquels les transcriptions commencent par des titres dont les dates
remontentjusqu’au V, VI, VII siede etc. Es sind hier also 854 Urkundenbücher
verzeichnet, welche bis in dieses oder jenes Jahrhundert zurückreichende Urkundenstücke
enthalten, und wie viel Urkunden der Zeit bis 1300 in diesen Büchern
enthalten sind, ist nirgends gesagt. Wir wissen nur aus dem 1848 erschienenen
Tableau general nunierique par fonds etc., dass bis zu diesem Jahre in den Depar-3(39
nicht bekannt. Unter
für Lorsch, Fulda,
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