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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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S  i  c  k  e  I

ist,  ein  officielles  Actenstiick  zu  Grunde  liegt.  Eine  andere  Frage  ist
inwiefern  dieses  Verzeichniss  ein  vollständiges  ist.  Abgesehen  davon,
dass  es  die  italischen  Klöster  ganz  unberücksichtigt  lässt,  finden  sich  auch
viele  und  zwar  ansehnliche  Abteien  der  fränkischen  Reichstheile  nicht
genannt:  es  fehlen  z.  B.  S.  Denis,  S.  Germain  des  Pres  *),  S.  Martin
de  Tours,  S.  Amand,  Blandigny,  Neucorbie,  Epternach,  Prüm,  Reichenau. ­
  Ist  nun  nur  das  uns  überlieferte  Verzeichniss  unvollständig,
oder  hat  die  ursprüngliche  Constitution  blos  über  damals  streitige
Fälle  entschieden,  während  über  die  Leistungen  der  übrigen  Klöster
keine  Zweifel  herrschten? 2 ).  Es  werden  sich  diese  Fragen  kaum  noch
beantworten  lassen.  Und  was  uns  hier  interessirt,  das  sind  nur  die
Angaben  der  Constitution,  verglichen  mit  dem  was  wir  aus  Urkunden
und  speciell  aus  den  Immunitäten  über  die  Klöster  wissen.  Während
wir  zuvor  nur  von  sehr  wenigen  Stiftungen  aus  den  Diplomen  feststellen ­
  konnten,  dass  ihnen  der  Kriegsdienst  erlassen,  finden  wir  in
dem  Verzeichnisse  vom  J.  817  achtzig  befreite  Klöster  aufgezählt.
Eine  Vergleichung  im  Einzelnen,  was  die  durch  die  Constitution ­
  und  was  die  durch  Urkunden  bezeugte  Stellung  der  Klöster
anbetrifft,  ist  freilich  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  nicht  möglich.
Denn  von  mehr  als  fünfzig  der  hier  genannten  Klöster  ist  kein
einziges  Diplom  der  Zeit  auf  uns  gekommen  s).  Und  von  etwa

*)  Guerard  Polypt.  Irmen.  1,  676.
2 )  Durch  letztere  Annahme  würde  es  sich  erklären,  dass  das  seit  815  vom  Kriegsdienst ­
  befreite  Neucorbie  in  dem  Verzeichnisse  nicht  vorkommt.
3 )  Die  Zahlen  lassen  sich  alle  nur  annähernd  angeben,  da  einige  Namen  nicht  genau
bestimmt  werden  können.  —  Ich  spreche  mit  Absicht  von  nicht  auf  uns
gekommenen  Urkunden,  da  ich  von  der  weitaus  grösseren  Zahl  der  betreffenden
Klöster  aus  den  späteren  Urkunden  nachweisen  kann,  dass  auch  sie  von  Ludwig
d.  F.  Diplome  verschiedenen  Inhalts  erhalten  haben.  Was  uns  Thegan  (SS.  2,
503)  zu  814  erzählt:  eodem  anno  iussit  supradictus  princeps  renovare  omnia
praecepta  quae  sub  temporibus  patrum  suorum  gesta  erant  ecclesiis  dei  et  ipse
manu  propria  et  cum  subscriptione  roboravit,  das  wird  zum  Theil  dadurch  bestätigt
dass  die  Zahl  der  aus  dem  ersten  Jahre  Ludwig’s  uns  erhaltenen  Diplome  weit
grösser  ist  als  die  Zahl  der  den  späteren  Jahren  angehörigen,  so  dass  wir  auch
annehmen  können,  dass  in  dem  ersten  Jahre  viel  mehr  Urkunden  ausgefertigt  sind,
als  uns  erhalten  oder  aus  späteren  Confirmationen  bekannt  sind.
Überhaupt  wird  die  richtige  Ansicht  von  der  Anzahl  der  von  Kaisern  und
Königen  ertheilten  Urkunden  in  der  Mitte  liegen  zwischen  der  von  Lang  aufgestellten ­
  Behauptung  und  der  in  jüngster  Zeit  aufgestellten,  dass  „der  Haupt-
            
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