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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Diploniutik.

3  es

gleich  hier,  dass  diese  Stiftung  unter  dem  Abt  Tetbertüs  815  Immunität ­
  ohne  alle  Erwähnung  solcher  Befreiung  (B.  255)  erhalten  hatte,
dann  aber  817  unter  den  Abteien  aufgezählt  wird,  quae  nec  dona  nec
militiam  dare  debent.  Letzteres  lässt  eine  dauernde  Befreiung  erwarten, ­
  während  dieselbe  doch  in  B.  2068  und  389  besonders  motivirt
und  bedingt  wird:  der  König  habe  dem  vormals  zu  Benefiz  verliehenen
und  nun  wieder  hergestellten  Kloster  noch  nicht  alle  seine  Güter  zurückgehen ­
  können  und  befreie  es  desshalb  bis  zu  vollständiger  Bestitution
  von  dem  Heerdienst  i).  Endlich  war  Corvey  durch  eine  uns  nicht
erhaltene  Urkunde,  auf  welche  sich  aber  Ludwig’s  Mandat  in  Erhard
Nr.  6  und  mehrere  spätere  Diplome  berufen 2 ),  von  aller  Verpflichtung
zum  Kriegsdienste  frei  erklärt.  Wenn  nun  auch  der  Verfasser  der
translatio  s.  Viti  in  SS.  2,  579  auf  den  letzteren  Fall  mit  den  Worten
hinweist:  remisit  imperator  abbati  omne  servitium  quod  ad  se  pertinebat, ­
  so  gebe  ich  doch  noch  nicht  zu,  dass  ähnliche  Ausdrücke  in  den
Diplomen  schon  genügen,  aus  ihnen  eine  Befreiung  auch  vom  Heerdienste ­
  zu  folgern.  Ich  schliesse  daher  Urkunden  wie  B.  374  oder
Bouquet8,370  und  andere  als  für  unsere  Frage  nichts  beweisend  aus 8 ).

bestätigt  worden  zu  sein  scheinen.  Dahin  gehört  namentlich  das  oben  angeführte
Diplom  für  S.  Maixent  vom  Januar  827,  das  im  October  desselben  Jahres  unter  den
Namen  von  Ludwig  und  Lothar  wörtlich  wiederholt  wurde,  ohne  dass  in  dieser
Art  von  Bestätigung  der  vorausgegangenen  Urkunde  Pippin’s  gedacht  wurde.
Besonders  lehrreich  ist  dann  ein  Diplom  von  835  in  Tardif  Nr.  128.  Ludwig  hatte
gelegentlich  einer  Art  von  Tausch  mit  dem  Kloster  S.  Maur  des  Fosses  auch  über
fiscalische  Güter  in  Aquitanien  verfügt  und  als  Pippin  um  seine  Zustimmung  angegangen ­
  wurde,  ertheilte  er  sie  allerdings  in  einer  bestätigenden  Urkunde,  aber
nicht  ohne  einen  leisen  Tadel  über  die  inenarrabilis  pietas  seines  Vaters  einzuflechten. ­

1)  Selbst  am  Ausgang  des  Jahrhunderts  wird,  wie  B.  1067  für  Osnabrück  zeigt,  die
Befreiung  vom  Kriegsdienst  noch  als  etwas  besonderes  aufgefasst  und  durch  besondere ­
  Umstände  motivirt.
2 )  Ich  schliesse  mich  also  ganz  der  Beweisführung  Roth’s  (Feudalität  236)  an.  Das
Mandat,  das  einerseits  den  826  eingesetzten  Abt  Warin  erwähnt,  andererseits  dein
Kaiser  einen  nur  vor  826  und  dann  wieder  in  den  Jahren  829—834  gebräuchlichen
Titel  beilegt,  muss  in  diesen  letzteren  Zeitraum  gesetzt  werden.
8 )  Die  erste  glaubt  Waitz  4,  507,  Note  4  anführen  zu  können,  wenn  man  einmal
B.  402  als  Beispiel  gelten  lassen  wolle.  Die  zweite  citirt  Roth  Feudalität  237;
sie  besagt  aber  nur:  XII  homines  a  publico  immunes  obsequio.  —  Diese  jetzt  in
Tardif  Nr.  139  correct  abgedruckte  Urkunde  gehört  zum  Jahre  834,  und  in  diese
            
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