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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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S  i  c  k  e  I

und  traditionelle  Fassung,  und  wenn  andererseits  diese  Übereinstimmung ­
  in  den  Hauptsätzen  eine  gewisse  Mannigfaltigkeit  des  Ausdrucks ­
  ,  Kürzungen  und  Erweiterungen  nicht  ausschliesst,  so  sind
es  doch  immer  nur  stylistische  Differenzen.  Diese  Elasticität  des  Ausdrucks ­
  war  eben  desshalb  möglich,  weil  die  Norm  der  in  der  Immunität ­
  inbegriffenen  Rechte,  wie  sie  sieh  durch  Gewohnheit  und
vielleicht  auch  durch  uns  nicht  erhaltene  Gesetze  herausgebildet  hatte,
für  jedermann  feststand.  In  diesem  Sinne  wird  denn  auch  unter
Ludwig  die  Immunität,  obgleich  für  die  Diplome  verschiedene  Formeln ­
  angewendet  wurden,  als  eine  allen  Kirchen  und  Klöster  gemeinsame ­
  (S.  314)  bezeichnet.
Allerdings  ist  im  Laufe  der  Zeit  auch  die  Institution  der  Immunität ­
  fortgebildet  worden,  wovon  zuerst  einzelne  Urkunden  aus  der  zweiten ­
  Hälfte  des  Jahrhdts.,  namentlich  seit  Karl  d.  D.,  bestimmtes  Zeugniss
  ahlegen.  Aber  in  den  Diplomen  der  ersten  Karolinger,  die  wir
hier  näher  geprüft  haben,  lassen  sich  noch  keine  Phasen  fortschreitender ­
  Entwickelung  unterscheiden:  wir  haben  bei  keiner  der  im
Einzelnen  betrachteten  Bestimmungen  einen  sachlichen  Unterschied
zwischen  den  Immunitäten  Pippin's  und  Karl's  und  zwischen  denen
Ludwig’s  kennen  gelernt.  Ja  indem  die  Urkunden  des  ersten  Königs
dieses  Geschlechts  und  eben  so  die  von  seinem  Sohne  in  der  ersten
Periode  seiner  Regierung  verliehenen  sich  in  ihrem  Wortlaute  zumeist ­
  an  die  am  Ausgang  des  siebenten  Jahrhunderts  von  Marculf
aufgestellten  Formeln  -anschliessen,  müssen  wir  sagen,  dass  fast  zwei
Jahrhunderte  hindurch  der  Begriff  der  Immunität,  wie  er  uns  aus  den
Diplomen  bekannt  ist,  unverändert  derselbe  geblieben  ist.  Hat  trotzdem ­
  in  diesen  Zeiten  eine  Fortbildung  der  Institution  stattgefunden,
so  kann  sie,  da  ihr  in  dem  Wortlaut  der  Urkunden  nicht  Ausdruck
gegeben  worden  ist,  jedenfalls  eine  nur  geringe  gewesen  sein.
Dagegen  muss,  wenn  auch  die  Immunität  in  diesen  Jahrhunderten
dieselbe  geblieben  ist,  die  immer  zunehmende  Verbreitung  derselben
und  die  schnelle  Vermehrung  der  Immunitätsherrschaften  von  grossem
Einfluss  auf  die  öffentlichen  Verhältnisse  gewesen  und  auf  deren  Umgestaltung ­
  mächtig  mit  eingewirkt  liahen.
            
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