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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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S  i  c  k  e  I

bert  nach  Pard.  498  demselben  Kloster  vaccas  cento  interendalis  de
pago  ...  Cinomaneco,  also  aucli  einen  Tlieil  der  inferendae.  Auch  später ­
  kommen  solche  Theilschenkungen  noch  vor:  Roziere  36  handelt
von  der  Bestätigung  einer  Cession  des  halben  Ertrages  der  Zölle  im
ganzen  Gau,  oder  in  B.  TOS  schenkt  Lothar  II.  dem  Kloster  Hornbach  :
decimamque  ex  pice  inRymilingas  ad  opus  regis  ex  teloneo  exigebatur.
Dagegen  wird  die  volle  Zolleinnahme  von  gewissen  Landungsplätzen ­
  von  Sigibert  II.  an  Stablo  geschenkt  (Pard.  319).  Der  Art
ist  ferner  die  Zollschenkung  von  Pippin  und  seinen  Nachfolgern  an
die  bischöfliche  Kirche  von  Marseille  *).  Desgleichen  bezog  die  bischöfliche ­
  Kirche  von  Coino  nach  B.  175  den  Gesammtertrag  des  Marktzolles ­
  in  Como  und  der  Pass-  und  Brückenmauth  in  Chiavenna  s ).
Und  so  handelt  es  sich  auch  in  der  Verleihung  Dagobert’s  Pard.  247
für  S.  Denis  um  den  ganzen  Ertrag  aller  Transit-  und  Marktzölle,
welche  die  zur  neu  errichteten  S.  Denismesse  kommenden  Kaufleute,
sei  es  auf  der  Fahrt  an  den  verschiedenen  Zollstätten,  sei  es  während
des  Marktes  zu  entrichten  hatten  und  deren  Betrag  auch  nicht  von  den
königlichen  Beamten  erhöht  werden  durfte  (B.  7),  damit  nicht  etwa
die  Handelsleute  abgeschreckt,  der  Messverkehr  beeinträchtigt  und

Waaren  bestehende  Zollquote,  für  deren  Fortschaffung  ihm  zwölf  gleichfalls  wieder
zollfreie  Wagen  zur  Verfügung  gestellt  wurden.
*)  Erhalten  ist  uns  nur  die  betreffende  Urkunde  Ludwig’s  B.  352  im  Cartul.  de  S.
Victor  de  Marseille  Nr.  11,  mit  der  das  placitum  Nr.  26  zu  vergleichen  ist.  —  Dass
sich  diese  und  einige  andere  von  Guerard  im  Cart.  de  S.  Victor  herausgegebenen
Urkunden  auf  die  bischöfliche  Kirche  beziehen  und  nicht  auf  das  Victorskloster  in
Marseille,  für  das  unter  anderm  die  Immunität  B.  137  ausgestellt  ist,  hat  Blaucard
(notice  sur  les  archives  anciennes  des  Bouches  du  Rhone,  Marseille  1861)  nachgewiesen. ­

2 )  In  dieser  Urkunde  sind  die  Worte:  Berinzonam  plebem  comitatum  districtum  et
ipsum  portum  et  comitatum  Clavennae  als  wahrscheinlich  interpolirt  auszuscheiden.
Theloneum  de  Meanto,  wie  Ughelli  druckt,  wird  schon  durch  den  Abdruck
in  Tatti  946:  theloneum  de  mercato  berichtigt.  Aber  auch  das  folgende  de  Gegis
wird,  obschon  es  auch  in  der  Bestätigung  Lothar’s  B.  307  wiederkehrt,  wohl  zu
verbessern  sein.  In  späteren  Urkunden  ist  nämlich  nur  die  Rede  von  teloneum  mercati
  Lugani  seu  Comani  per  hebdomadem.  Und  eine  Besitzung  Gegis  oder  dergleichen
kommt  in  keiner  der  späteren  Urkunden  vor,  und  Tatti  799  und  829  gibt  selbst
zu,  dass  sich  ein  Ort  des  Namens  in  dieser  Gegend  nicht  nachweisen  lässt.  Also  liegt
vielleicht  ein  Lesefehler  vor.  Sollte  etwa  ursprünglich  dagestanden  haben:  theloneum ­
  de  mercato  et  de  peagis  (peagiis,  pedagiis)  in  ipso  loco  ?
            
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