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S i o k e I
begriffen worden sind <), so begnüge icb mich hier mit dem Nachweiss,
dass der Gebrauch oder Nichtgebrauch dieses Wortes vom
Belieben des Schreibers abgehangen hat und keinen Schluss auf
Verschiedenheit der Verhältnisse zulässt. In Gegenden, in denen
es unzweifelhaft damals eine Abgabe des Namens gegeben hat, werden
die Tribute in den Immunitäten bald erwähnt, bald nicht: man
vergleiche die obendrein nach gleicher Formel geschriebenen B. 220
für Orleans und B. 309 für Fleury. Man darf aber nicht annehmen,
dass etwa diesem Kloster weniger erlassen sei als dem Bischof von
Orleans, denn auch wenn wir die Urkunden für dieselbe Kirche oder
für dasselbe Stift unter einander vergleichen, finden wir freda und
freda et tributa unterschiedslos angewandt, während sicher die Rechte
nicht von einer Generation zur anderen gebessert oder gemindert worden
sind. Auf B. 46 für Lorsch, auf die älteren Immunitäten für
Epternach, auf B. 298 für Limoges ohne tributa folgen B. 247,
765, 1073 für Lorsch, eine Urkunde Ludwig’s für Epternach
und B. 1615 für Limoges mit dem Zusatze. Umgekehrt fehlt er
in B. 717 für Isle Barbe, obgleich er sich in der hier bestätigten
Urkunde Ludwig’s fand. Von den correspondirenden Urkunden
für Prüm haben B. 80 und 380 nur freda, die zwischen ihnen liegende
B. 243 freda aut tributa. Obgleich S. Mihiel in B. 564 tributa de
patellis ausdrücklich erlassen worden sind, ist in der späteren Immunität
B. 1588 von tributa nicht die Rede u. s. w. — Statt Steuern
im allgemeinen hat man dann wohl auch hie und da besondere Steuern
localer Art namhaft gemacht: stoplia in den Speirer Diplomen, inferendae
in Urkunden für S. Martin de Tours 2 ), S. Etienne d’Angcrs,
Anisola (ferenda et sectanda in B. 17) und Onolzbach (inferendae et
pensiones). Der Inbegriff der Immunitätsrechte wurde auch durch
solche Aufzählungen nicht mo dificirt.
Ich gehe zur Erwähnung von Zollabgaben in den Immunitäten
über. Zumeist ist dabei von telonea im allgemeinen die Rede und nur
in einigen Fällen werden specielle Abgaben namhaft gemacht.
Letzteres z. B. in Pard. Nr. 367 a. 403: nee rotaticum infra urbes
*) Waitz. V. G. 4, 95. — Vereinzelt findet sich auch in Immunitäten census, nämlich
Bouquet 5, 751, Nr. 62, ß. 238 und 402. — In späteren italischen Urkunden, wie
in ß. 937 : tributa, census, donaria, ang-ariae etc.
2 ) In der Confirmation Ludwig’s B. 303 kommen sie nicht mehr vor.