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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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S  i  o  k  e  I

begriffen  worden  sind  <),  so  begnüge  icb  mich  hier  mit  dem  Nachweiss,
  dass  der  Gebrauch  oder  Nichtgebrauch  dieses  Wortes  vom
Belieben  des  Schreibers  abgehangen  hat  und  keinen  Schluss  auf
Verschiedenheit  der  Verhältnisse  zulässt.  In  Gegenden,  in  denen
es  unzweifelhaft  damals  eine  Abgabe  des  Namens  gegeben  hat,  werden ­
  die  Tribute  in  den  Immunitäten  bald  erwähnt,  bald  nicht:  man
vergleiche  die  obendrein  nach  gleicher  Formel  geschriebenen  B.  220
für  Orleans  und  B.  309  für  Fleury.  Man  darf  aber  nicht  annehmen,
dass  etwa  diesem  Kloster  weniger  erlassen  sei  als  dem  Bischof  von
Orleans,  denn  auch  wenn  wir  die  Urkunden  für  dieselbe  Kirche  oder
für  dasselbe  Stift  unter  einander  vergleichen,  finden  wir  freda  und
freda  et  tributa  unterschiedslos  angewandt,  während  sicher  die  Rechte
nicht  von  einer  Generation  zur  anderen  gebessert  oder  gemindert  worden ­
  sind.  Auf  B.  46  für  Lorsch,  auf  die  älteren  Immunitäten  für
Epternach,  auf  B.  298  für  Limoges  ohne  tributa  folgen  B.  247,
765,  1073  für  Lorsch,  eine  Urkunde  Ludwig’s  für  Epternach
und  B.  1615  für  Limoges  mit  dem  Zusatze.  Umgekehrt  fehlt  er
in  B.  717  für  Isle  Barbe,  obgleich  er  sich  in  der  hier  bestätigten
Urkunde  Ludwig’s  fand.  Von  den  correspondirenden  Urkunden
für  Prüm  haben  B.  80  und  380  nur  freda,  die  zwischen  ihnen  liegende
B.  243  freda  aut  tributa.  Obgleich  S.  Mihiel  in  B.  564  tributa  de
patellis  ausdrücklich  erlassen  worden  sind,  ist  in  der  späteren  Immunität ­
  B.  1588  von  tributa  nicht  die  Rede  u.  s.  w.  —  Statt  Steuern
im  allgemeinen  hat  man  dann  wohl  auch  hie  und  da  besondere  Steuern
localer  Art  namhaft  gemacht:  stoplia  in  den  Speirer  Diplomen,  inferendae
  in  Urkunden  für  S.  Martin  de  Tours 2 ),  S.  Etienne  d’Angcrs,
Anisola  (ferenda  et  sectanda  in  B.  17)  und  Onolzbach  (inferendae  et
pensiones).  Der  Inbegriff  der  Immunitätsrechte  wurde  auch  durch
solche  Aufzählungen  nicht  mo  dificirt.
Ich  gehe  zur  Erwähnung  von  Zollabgaben  in  den  Immunitäten
über.  Zumeist  ist  dabei  von  telonea  im  allgemeinen  die  Rede  und  nur
in  einigen  Fällen  werden  specielle  Abgaben  namhaft  gemacht.
Letzteres  z.  B.  in  Pard.  Nr.  367  a.  403:  nee  rotaticum  infra  urbes

*)  Waitz.  V.  G.  4,  95.  —  Vereinzelt  findet  sich  auch  in  Immunitäten  census,  nämlich
Bouquet  5,  751,  Nr.  62,  ß.  238  und  402.  —  In  späteren  italischen  Urkunden,  wie
in  ß.  937  :  tributa,  census,  donaria,  ang-ariae  etc.
2 )  In  der  Confirmation  Ludwig’s  B.  303  kommen  sie  nicht  mehr  vor.
            
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