Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Diplomatik

347

halt  und  Vorspann,  Botendienst  u.  dgl.  zu  fordern.  <)  Ob  nun  bei
dem  Erlass  dieser  Kategorie  von  Leistungen  in  den  Immunitäten
nur  die  gewöhnlichsten  Bezeichnungen  mansiones  et  paratae  =)  gebraucht ­
  oder  weitere  angeführt  sind  =),  hat  wohl  kaum  einen  sachlichen ­
  Unterschied  begründet.  Ausführliche  Aufzählung  der  Leistungen ­
  dieser  Art  begegnet  uns  zumeist  in  überhaupt  länger  stylisirten
Urkunden  (und  auch  von  der  Formel  Roz.  19  gilt  diess),  wie  in
denen  für  Metz,  Trier  und  Prüm.  4 )  Nur  für  die  Könige,  ihre  Söhne,
die  fremden  Gesandten  und  vielleicht  auch  für  die  mit  einer  tractoria
versehenen  Königsboten  mussten  auch  in  den  Immunitäten  Herberge
und  Unterhalt  bereit  gehalten  werden,  und  eine  ausdrückliche  Befreiung ­
  davon  findet  sich  in  den  Diplomen  bis  840  noch  nicht  5 ).
Was  die  am  häufigsten  neben  den  freda  genannten  tributa  anbetrifft, ­
  unter  welchem  Namen  wohl  Abgaben  sehr  verschiedener  Art
*)  Guerard  Polypt.  Innen,  1,  793.  802  ff.  —  Waitz  V.  G.  4,  12  ff.  264  ff.  —  Nur  coniectum
  hat  wahrscheinlich  (s.  das  Mandat  Lolhar’s  in  Beyer  Nr.  90)  daneben  eine
allgemeine  Bedeutung.
2 )  Dass  auch  diese  Worte  ausgelassen  werden,  geschieht  sehr  selten  und  wohl  nur  ans
Versehen  der  Urkundenschreiber:  so  in  B.  276  für  S.  Mihiel  de  Massoupe,  in  dessen
sonst  wörtliche  Confirrnation  B.  1368  die  betreffenden  Worte  wieder  eingeschaltet
sind.
8 )  B.  1539  für  Vernasoubre  ist  B.  383  so  genau  nachgeschrieben,  dass  in  die  Ankündigung ­
  der  Unterschrift  sogar  manibus  propriis,  wie  es  in  den  von  Ludwig  und
Lothar  ausgestellten  Urkunden  heisst,  übergegangen  ist;  dennoch  ist  statt  paratas
  in  B.  383  in  der  Confirrnation  gesagt  paratas  aut  veredos.  —  Oder  in  B.  330
für  Banioles:  mansiones,  in  der  Bestätigung  B.  1734:  mansiones  et  parafredas.
4 )  Jedoch  noch  nicht  in  der  Immunität  Pippin’s  für  Prüm.  —  Ausser  den  genannten
Urkunden  habe  ich  die  weiter  gellende  Aufzählung  in  keiner  vor  840  bemerkt.  Erst
unter  den  Nachfolgern  finden  sich  häufiger,  z.  B.  Lothar  B.  379  parafredi  genannt.—
Zur  Erledigung  dessen,  was  Eichhorn  §.  172  über  :  nostro  fideliter  parere  servitio
bemerkt,  genügt,  dass  in  dem  Original  der  betreffenden  Urkunde  B.  269  die  gewöhnliche ­
  und  hier  wohl  Roz.  21  entlehnte  Wendung  steht:  n.  f.  p.  imperio.
5 )  Die  Urkunde  für  Hasenried  in  Mon.  Boica  31  a ,  64  hebt  doch  die  Verpflichtung  nicht
vollständig  auf,  sondern  schränkt  sie  nur  ein,  ne  monachorum  stipendia  exauriantur.
  —  In  andern  Fällen  handelt  es  sich  nur  darum  zu  bestimmen,  ob  die  Verpflichtung ­
  dem  Abte  oder  den  Mönchen  obliegen  soll.  So  heisst  es  in  der  Giitertlieilung
B.  469,  dass  die  zum  Unterhalt  der  Mönche  bestimmten  Villen  absque  regali  aut
publico  servitio  sein  sollen,  wodurch  aber  die  etwa  dem  Kloster  oder  dem  Abte  obliegenden ­
  Pflichten  noch  nicht  berührt  werden.  —  Auf  Verpflegung  des  Königs  bezieht
sich  auch  Dronke  Nr.  248:  s.  B.  z.  D.  2.  143.  —  Von  einer  Beschränkung  des
Rechtes  der  Fürsten,  angeblich  von  Alters  her t  handeln  die  Urkunden  für  Solignac
B.  2093  und  1630.

23*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.