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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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S  i  c  k  e  I

Wichtiger  ist,  dass,  wie  wir  in  der  Folge  noch  sehen  werden,
der  Staat  sich  in  allen  Fällen  gewisse  Abgaben  und  Leistungen  vorbehielt, ­
  von  denen  die  Immunität  nicht  befreite.
Kann  man  somit  die  obige  Wendung:  quicquid  etc.  nicht  auf
Befreiung  im  weitesten  Sinne  deuten,  so  drängt  sich  die  Frage  auf,
welche  einzelne  Befreiungen  durch  die  Immunitäten,  falls  sie  nicht
specielle  Vorbehalte  machen,  bewilligt  worden  sind.  —  In  den  Formeln ­
  werden  ausser  den  freda  namentlich  genannt  in  Roz.  16,  20,  23,
17,  18:  mansiones  paratae,  in  Roz.19  :  mansiones  paratae  paravereda,
in  Roz.  21:  tributa  mansiones  paratae,  in  Roz.  24:  tributa  mansiones
paratae  telonea.  In  einzelnen  Urkunden  kommen  ausserdem  noch  vor
in  Pard.  367:  rotaticum  infra  urbes  vel  in  mercatis,  in  Pard.  add.  4:
stopha  herebannum,  in  Pard.  463  :  pastus,  in  B.  17:  ferenda  sectanda,
in  B.  42:  banni,  in  B.  44:  inferendae  hospitalitates  (so  ist  statt  hostilitates
  zu  lesen),  in  der  Urkunde  für  Onolzbach:  inferendae  pensiones,
  in  B.  65:  coniecti  sunniatae,  in  B.  80:  scarrae  mansionatici
coniecti  tarn  de  earrigio  quamque  de  parafredos  heribannum  vel  bannum,
  in  B.  222:  hostis,  in  B.  259:  pontatici  rotatici,  in  B.  400:
fodra,  und  in  B.  402:  censa  *).  Haben  wir  es  nun  hier  nur  mit  Abgaben ­
  zu  tliun,  welche  regelmässig  in  Folge  der  Immunität  erlassen
oder  übertragen  wurden,  die  desshalb  auch  nicht  jedes  Mal  genannt
zu  werden  brauchten  und  für  die  nur  hie  und  da  neben  den  gewöhnlichen ­
  Bezeichnungen  nur  andere,  aber  doch  synonyme  Ausdrücke
angewandt  wurden?  Oder  ist  etwa  die  eine  oder  andere  Abgabe  localer ­
  Art  und  desshalb  nur  in  gewissen  Gegenden  in  den  Immunitäten ­
  genannt?  Oder  handelt  es  sich  auch  um  besondere  über  die
damalige  Norm  der  Immunitäten  hinausgehende  Vergünstigungen,  die
zuerst  nur  einzelnen  und  auch  diesen  nur  nach  und  nach  bewilligt
sind,  die  aber  vielleicht  mit  der  Zeit  allüberall  in  der  Immunität  inbegriffen ­
  wurden?
Viele  der  obigen  Ausdrücke:  mansiones,  paratae,  paravereda,
pastus,  hospitalitates,  coniecti,  suniatae,  scarrae,  fodra  beziehen  sich
auf  das  den  öffentlichen  Beamten  zustehende  Recht,  Herberge,  Uuter-1

 J  Aus  späteren  Urkunden  Iu3sen  sich  noch  anführen  :  mnllum  custodire  et  navigia
facere  (ß.  5ö8),  eulogiae  (ß.  78G)  conf.  Waitz.  4,  91,  Note  4.
            
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