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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 49. Band, (Jahrgang 1865)

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S  i  c  k  e  1

eher  ausser  der  Roziere  135  gleichen  Arenga  nocli  andere  Sätze  nach
damals  üblichen  Formeln  geschrieben  sind  und  nur  die  Vermengung
der  Confirmationsformel  mit  der  der  Immunität  eigenthümlich  ist,
wobei  es  denn  auch  heisst:  nullus  comes  vel  vicecomes  aut  vicarius
vel  centenarius  sive  iudex  publicus  sive  quilibet  exactor  iudiciariae
potestatis,  so  lässt  sich  an  der  Correctheit  dieser  Stelle  nicht  mäkeln,
da  dieses  Diplom  noch  in  der  Originalausfertigung  vorliegt.  Wieder
minder  verbürgt  ist  der  Wortlaut  der  Urkunde  für  Piacenza.  Für  sie
ist  eine  von  allen  Urkunden  gleichen  Inhalts  abweichende  Fassung
gewählt,  in  der,  wie  sie  vorliegt,  allerdings  einige  Ausdrücke  Bedenken
,  erregen  müssen;  andrerseits  weist  sie  aber  richtiges  Protocoll  und
einige  ganz  charakteristische  gute  Wendungen  auf,  so  dass  ich  das
Stück  doch  in  der  Hauptsache  für  echt  und  nur  hie  und  da  von  den
Abschreibern  verunechtet  halte  >)•  Ob  nun  der  hieher  gehörige  Satz:
ut  deineeps  nullus  dux  gastaldius  vel  actionarius  nec  quilibet  ex  ministris
  reipublicae  als  ursprünglich  anzusehen,  muss  allerdings  unter
diesen  Umständen  dahingestellt  bleiben.  Immerhin  lassen  diese  Fälle
an  die  Möglichkeit  denken,  dass  es  auch  unter  den  ersten  Karolingern
schon  eine  uns  nicht  erhaltene  Formel  für  donatio  oder  confirmatio
cum  emunitate  gegeben  mit  derartiger  in  den  eigentlichen  Immunitätsformeln ­
  nicht  gebräuchlicher  Aufzählung  2 ).
Darauf  beschränken  sich  jedoch  die  unbedenklichen  oder  allenfalls ­
  zulässigen  Ausnahmen,  und  wo  sonst  in  eigentlichen  Immunitäten
solche  Aufzählung  vorkommt,  ist  sic  als  Kennzeichen  der  Unechtheit

seiner  Angabe  sprechen  allerdings  die  Sprachformen,  dagegen  die  Datirung,  das
frühe  Vorkommen  von  vicecomes  (Waitz  V.  G.  3,  335)  und  anderes.
1 )  Im  Titel  findet  sich  excellenlissimus  statt  des  kanzleimiissigen  serenissimus.  Am
anstössigsten  sind  die  Eingangsworte;  Omnibus  igitur  catholicis  nostro  in  regno
consistentibus.  Dann  folgt  aber  eine  ganz  passende  Arenga  aus  Marculf  1,  14
(Roziere  143  und  147)  für  donatio  cum  emunitate  und  dieser  Formel  entsprechen
mehrere  andere  Sätze.  Dass  der  Unterzeichnete  Notar  Altifredus  sonst  nicht  vorkommt, ­
  ist  nicht  bedenklich.
2 )  Auch  in  einer  jener  Formeln,  deren  Sammlung  Düinmler  Salomo  III.  zuschreiben
will,  in  Roziere  149  (donatio  cum  emunitate)  begegnet  der  Satz:  ut  nullus  dux
vel  comes  nec  quilibet  superioris  aut  inferioris  ordinis  iudex  etc.  Aber  im  allgemeinen ­
  entsprechen  die  Formeln  für  Königsurkunden  in  dieser  Sammlung  keineswegs ­
  den  um  900  in  der  Kanzlei  gebrauchten  Formeln,  so  dass  sie  nicht  als  massgebend ­
  für  diplomatische  Kritik  betrachtet  werden  können.
            
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