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eher ausser der Roziere 135 gleichen Arenga nocli andere Sätze nach
damals üblichen Formeln geschrieben sind und nur die Vermengung
der Confirmationsformel mit der der Immunität eigenthümlich ist,
wobei es denn auch heisst: nullus comes vel vicecomes aut vicarius
vel centenarius sive iudex publicus sive quilibet exactor iudiciariae
potestatis, so lässt sich an der Correctheit dieser Stelle nicht mäkeln,
da dieses Diplom noch in der Originalausfertigung vorliegt. Wieder
minder verbürgt ist der Wortlaut der Urkunde für Piacenza. Für sie
ist eine von allen Urkunden gleichen Inhalts abweichende Fassung
gewählt, in der, wie sie vorliegt, allerdings einige Ausdrücke Bedenken
, erregen müssen; andrerseits weist sie aber richtiges Protocoll und
einige ganz charakteristische gute Wendungen auf, so dass ich das
Stück doch in der Hauptsache für echt und nur hie und da von den
Abschreibern verunechtet halte >)• Ob nun der hieher gehörige Satz:
ut deineeps nullus dux gastaldius vel actionarius nec quilibet ex ministris
reipublicae als ursprünglich anzusehen, muss allerdings unter
diesen Umständen dahingestellt bleiben. Immerhin lassen diese Fälle
an die Möglichkeit denken, dass es auch unter den ersten Karolingern
schon eine uns nicht erhaltene Formel für donatio oder confirmatio
cum emunitate gegeben mit derartiger in den eigentlichen Immunitätsformeln
nicht gebräuchlicher Aufzählung 2 ).
Darauf beschränken sich jedoch die unbedenklichen oder allenfalls
zulässigen Ausnahmen, und wo sonst in eigentlichen Immunitäten
solche Aufzählung vorkommt, ist sic als Kennzeichen der Unechtheit
seiner Angabe sprechen allerdings die Sprachformen, dagegen die Datirung, das
frühe Vorkommen von vicecomes (Waitz V. G. 3, 335) und anderes.
1 ) Im Titel findet sich excellenlissimus statt des kanzleimiissigen serenissimus. Am
anstössigsten sind die Eingangsworte; Omnibus igitur catholicis nostro in regno
consistentibus. Dann folgt aber eine ganz passende Arenga aus Marculf 1, 14
(Roziere 143 und 147) für donatio cum emunitate und dieser Formel entsprechen
mehrere andere Sätze. Dass der Unterzeichnete Notar Altifredus sonst nicht vorkommt,
ist nicht bedenklich.
2 ) Auch in einer jener Formeln, deren Sammlung Düinmler Salomo III. zuschreiben
will, in Roziere 149 (donatio cum emunitate) begegnet der Satz: ut nullus dux
vel comes nec quilibet superioris aut inferioris ordinis iudex etc. Aber im allgemeinen
entsprechen die Formeln für Königsurkunden in dieser Sammlung keineswegs
den um 900 in der Kanzlei gebrauchten Formeln, so dass sie nicht als massgebend
für diplomatische Kritik betrachtet werden können.