Beitrüge zur Diplomatik,
dem Beginn des neunten Jaln-liundeiits schon ziemlich allen Bischöfen
zu Theil geworden sein. Besser sind wir, was die Klöster anbetrifft,
über die Bedingungen der Immunität unterrichtet.
Zunächst begegnet uns in Immunitätsdiplomen für Klöster zuweilen
ein Hinweis auf andere Stifter. Ich kann nicht entscheiden, oh
solche Berufung schon unter Karl d. G. vorkommt. Waitz V. G.
4, 247 führt nach den mir nicht zugänglichen Pertz’schen Abschriften
aus einer Urkunde für Farfa von 775 die Worte an: sub integra
immunitate . . . sicut et cetera monasteria quae infra regna nostra
constructa esse videntur, bezweifelt aber die Echtheit des Diploms.
Mir scheint grade diese Stelle unbedenklich 1 ). Wie zu derselben Zeit
die kirchliche Stellung von Farfa nach Analogie fränkischer Musterklöster
geregelt wurde, so lag auch der Hinweis auf die Immunität
der fränkischen Klöster um so näher, als die Immunität eine für Italien
noch neue Institution war. Es würde übrigens auch damit keineswegs
gesagt sein, dass schon alle fränkischen Klöster dieses Rechtes
theilhaftig gewesen.
Häufiger treffen wir derartige Berufungen in den Urkunden Ludwig
d. F. an. Einige derselben haben eine specielle Bedeutung. Wenn
es in Bouquet 6, 562 in der Immunität für Arles heisst: quemadmodum
alia monasteria infra Septimaniam consistere videntur, so wird
das näher erklärt durch die Worte in B. 360 für S. Grata: sicut
cetera monasteria infra Septimaniam nostra esse constat. Hier wird,
worauf ich gleich zurückkomme, die Immunität allerdings mit der besonderen
Qualität derdortigen Stiftungen in Zusammenhang gebracht'-).
Bei anderen Urkunden ist das nicht der Fall, nämlich in B. 275 für
Fuld : sicut cetera monasteria infra imperium nohis divinitus eoneessum
sub nostra subsistunt defensione et immunitatis tuitione; in B. 279
1 ) loh vermuthe, dass dieses Diplom identisch ist mit. dem, welches das Registrum
chartarum in Muratori antiq. 5, 694 nach dem späteren Sprachgebrauch als Privilegium
vom 29 Mai 776 verzeichnet. Ein eigentliches Privilegium für Farfa vom
25. Mai 775 lernten wir schon zuvor (S. 312, 583) kennen. Da nun in diesem nichtzugleich
Immunität verliehen wird, lässt sielt ein besonderes Immunitätsdiplom, wie
es Waitz vorlag, erwarten.
2 ) S. auch B. 383 fiir Vernasoubre. — ß. 1572 stellt das Verhältniss etwas anders dar :
weil Aquitanien erobertes Land, seien alle Klöster dem Könige unmittelbar unterworfen
u. s. w. Aber wie schon Mabillon ann. 2, 569 bemerkte, ist diese Urkunde
erst im 11. Jahrhundert aufgesetzt oder mindestens überarbeitet.
Sifzb. d. phil.-hist. CI. XL1X. Bd. 11. Ilft. jm