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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Roth  von  Sch  reckenste  i  n

Bischöfen  Konrad  von  Strasshnrg  und  Goitfried  von  Passau  dem  Grafen ­
  ausgestellt  worden  sind  !).
Somit  war  also  dem  Grafen  Heinrich  von  Fürstenberg  und  allen
Seinen  Nachkommen  der  reichslehenbare  Besitz  von  Villingen  gewährleistet. ­
  Aber  schon  in  der  Zeit,  welche  zwischen  die  zu  Boppard
gepflogenen  Unterhandlungen  und  die  ,  auf  Grundlage  der  kurfürstlichen ­
  Willbriefe,  wirklich  erfolgte  Belehnung  fällt,  am  16.  November ­
  1282,  am  St.  Othmarstag,  war  K.  Biidolf  persönlich  anwesend,
als  der  Graf  in  Beisein  vieler  Edlen  und  Ritter  seinen  Söhnen  in
Villingen  den  Ritterschlag  ertheilen  liess  2 ).
Im  Jahre  1284  starb  Graf  Heinrich.  Nunmehr  fragte  es  sich,
wer  ihm  in  Villingen  als  Herr  der  Stadt  nachfolgen  solle.  Schon  das
älteste  Freiburger  Stadtrecht  von  1120  enthält  die  Bestimmung  „ut
quicumque  dominus  postmodum  eandem  civitalem  hereditario  jure
possideret,  eo  decedente  quisquis  inter  heredes  ipsius  senior  extiterit,
dominium  ejusdem  civitatis  obtineret“  2 ).  Es  lässt  sich  vermuthen,
dass  auch  in  Villiugen  der  gleiche  Grundsatz  Geltung  hatte.  Graf
Heinrich  hinterliess  fünf  Söhne.  Am  16.  October  1284  verständigten ­
  sich  die  Grafen  Friedrich,  Egino,  Konrad  und  Gebhard  mit  ihren
lieben  Bürgern  der  Stadt  Villiugen,  die  sie  von  ihrem  Vater  geerbt
haben 4 ).  Ihr  Bruder  Graf  Heinrich  ist  in  der  Urkunde  nicht  genannt.
Derselbe  war  Johanniter.
Erstlich  geloben  sie  eidlich  der  Stadt,  von  St.  Walpurgenmesse
an  über  zwei  Jahre  5 ),  einen  von  ihnen  vieren  zum  Herrn  zu  setzen.

*)  Enthalten  im  Vidimus  vom  30.  Apr.  1321  F.  Fürstenb.  Arch.  Die  Urkunde  des
Bischofs  von  Strassburg  hat  Kopp,  Reichsgesch.  1,  Beil.  16  gegeben.  Vergl.  auch
daselbst  1,  633,  Note  2.  Dem  hochverdienten  Forscher  diene  zur  Nachricht,  dass
sich  seine  1.  c.  ausgesprochene  Vermuthung  bestätigt.  Die  Urkunde  des  Bischofs
von  Passau  stimmt  mit  derjenigen  des  Bischofs  von  Strassburg  völlig  überein,  nur
wird  Graf  Heinrich  in  der  ersteren  nicht  „fidelis  noster“  genannt,  da  er  von  Passau
keine  Lehen  hotte.  Münch  1,  282  hat,  in  seiner  bekannten  Weise,  aus  dem  Bischöfe
von  Passau  einen  Bischof  von  Padua,  aus  Colmar  aber  Cöln  gemacht  und  den
Pfalzgrafen  Ludwig,  sehr  künstlich,  in  zwei  Personen  zerlegt,  nämlich  in  den
Pfalzgrafen  Ludwig  von  Rheinbaiern  (!)  und  den  Kurfürsten  Ludwig  von  der  Pfalz.
2 )  Chron.  Sindelf.  apd.  Böhmer,  Font.  2,  466.
3 )  Schreiber,  Urkb.  der  Stadt  Freib.  1,  4.
4 )  Ze  Villingen  1284  an  St.  Gallentag.  Orig,  im  Archive  der  Stadt  Villingen.
5 )  Ich  bemerke  gelegentlich,  nach  Vergleichung  mehrerer  Calendarien  des  14.  und
16.  Jahrhunderts,  dass  St.  Walpurgentag,  in  unserer  Gegend,  nicht  am  1.  Mai,  sondern ­
  am  2ö.  Februar  gefeiert  wurde.  Wie  aber  im  13.  Jahrhundert?
            
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