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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Wie  kam  die  Stadt  Villingen  vom  Hause  Fürstenberg  an  Österreich?  91

und  dessen  Vorfahren  auf  der  anderen  Seite,  wegen  der  Städte  Villingen ­
  und  Haslach  nehstZugehör  eine  Streitfrage  (quedam  questio)
obwalte,  und  dass  nun  K.  Rudolf  sich  mit  dem  Grafen  verständigt
habe.  Die  Zustimmung  könne  um  so  mehr  ertheilt  werden,  als  die
Art  der  Beilegung  dieses  Handels  nicht  gegen  den  Eid  anstosse,  den
der  König  wegen  Nichtveräusserung  von  Reichsgütern  geschworen
habe.  Fiirstenberg  und  Dornstetten  werden  nicht  genannt.  Sie  waren
wol  vom  Reiche  niemals  beansprucht  worden.  Schon  vor  dem  zu
Boppard  abgehaltenen  Tage  hatte  sich  aber  der  Pfalzgraf  Ludwig  in
dieser  Angelegenheit  zu  Gunsten  des  Grafen  von  Fürstenberg  an  den
König  gewendet,  vermöge  eines  am  16.  Mai  1282  zu  Ulm  ausgestellten ­
  Schreibens 1 ).  Ludwig  fordert  den  König,  seinen  Schwiegervater, ­
  dazu  auf,  er  solle,  in  Erwägung  der  grossen  Verdienste
des  Grafen  von  Fürstenberg,  statt  des  strengen  Rechtes  die
königliche  Gnade  walten  lassen  (ipsi  specialem  super  eo  gratiam
facientes).
Wir  kennen  nun  freilich  den  Vertrag  nicht,  welchen  der  König
mit  dem  Grafen  Heinrich  nunmehr  abschloss,  allein  die  am  24.  Mai
1283  in  Colmar  über  die  Belehnung  mit  Villingen  und  Haslach  ausgestellte ­
  Urkunde  zeigt  deutlich,  welcher  Ausweg  eingeschlagen
wurde  2 ).
Die  Belehnung  erfolgte  übrigens  schon  am  23.  Mai,  wie  wir  aus
den  Zeugnissen  wissen,  welche  an  diesem  Tage  zu  Colmar  von  den

Albert  von  Sachsen  und  des  Markgrafen  Otto  von  Brandenburg,  nebst  anderen
Urkunden,  enthalten  sind.  Der  Willbrief  des  Markgrafen  Otto  von  Brandenburg
hat  in  diesem  Vidimus  das  Datum  :  apud  oppidum  Cadanum  anno  Mill 0 .  CC°.
LXXX1I 0 .  XIII.  Kal.  Oct.  Das  scheint  aber  ein  Irrthum  zu  sein.  Vielleicht  gehört
dieser  Willbrief  des  Markgrafen  Otto  zum  Jahre  1297.  Am  17.  Aug.  dieses  Jahres
urkundete  derselbe  zu  Kaden.  Gerbert,  Crypt.  nov.  117.  Vergl.  Kopp,  Reichsgesch.
1,  633  und  3,  238.  Der  Irrthum  des  Abschreibers  kann  dadurch  entstanden  sein,
dass  das  Vidimus  auch  eine  später  zu  besprechende  Urkunde  des  K.  Wenzel  von
Böhmen  enthält,  welche  in  der  That  zu  Kaden  gegeben  ist.  Sämmtliche  Willbriefe
sind  gleichlautend  und  alle  d.  d.  ßopardie  anno  Mill 0 .  CC°.  LXXXII 0 .  XIII.  Kal.  Oct.
*)  Dasselbe  ist  ebenfalls  im  Vidimus  von  1321  enthalten  und  abgedruckt  bei  Mone,
Zeitschr.  8,  463  und  Kopp,  Reichsgesch.  1,  Beil.  14.  Dass  der  Pfalzgraf  um
jene  Zeit  in  Ulm  war,  wissen  wir  auch  aus  Böhmer’s  Wittelsb.  Hegesten  zürn
15.  Mai  1282,  pag.  41.  Am  gleichen  Orte  sind  auch  Urkunden  verzeichnet,  welche
Ludwig  am  22.  24.  und  25.  Sept.  1282  in  Boppard  ausstellte.
3 )  Böhmer,  Regg.  Rud.  752.  Gerbert,  Hist.  nig.  silv.  3,  204.  Das  f.  Fiirstenb.  Arch.
besitzt  das  Original  dieser  Urkunde.
            
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