Wie kam die Stadt Villingen vom Hause Fürstenberg an Österreich? 91
und dessen Vorfahren auf der anderen Seite, wegen der Städte Villingen
und Haslach nehstZugehör eine Streitfrage (quedam questio)
obwalte, und dass nun K. Rudolf sich mit dem Grafen verständigt
habe. Die Zustimmung könne um so mehr ertheilt werden, als die
Art der Beilegung dieses Handels nicht gegen den Eid anstosse, den
der König wegen Nichtveräusserung von Reichsgütern geschworen
habe. Fiirstenberg und Dornstetten werden nicht genannt. Sie waren
wol vom Reiche niemals beansprucht worden. Schon vor dem zu
Boppard abgehaltenen Tage hatte sich aber der Pfalzgraf Ludwig in
dieser Angelegenheit zu Gunsten des Grafen von Fürstenberg an den
König gewendet, vermöge eines am 16. Mai 1282 zu Ulm ausgestellten
Schreibens 1 ). Ludwig fordert den König, seinen Schwiegervater,
dazu auf, er solle, in Erwägung der grossen Verdienste
des Grafen von Fürstenberg, statt des strengen Rechtes die
königliche Gnade walten lassen (ipsi specialem super eo gratiam
facientes).
Wir kennen nun freilich den Vertrag nicht, welchen der König
mit dem Grafen Heinrich nunmehr abschloss, allein die am 24. Mai
1283 in Colmar über die Belehnung mit Villingen und Haslach ausgestellte
Urkunde zeigt deutlich, welcher Ausweg eingeschlagen
wurde 2 ).
Die Belehnung erfolgte übrigens schon am 23. Mai, wie wir aus
den Zeugnissen wissen, welche an diesem Tage zu Colmar von den
Albert von Sachsen und des Markgrafen Otto von Brandenburg, nebst anderen
Urkunden, enthalten sind. Der Willbrief des Markgrafen Otto von Brandenburg
hat in diesem Vidimus das Datum : apud oppidum Cadanum anno Mill 0 . CC°.
LXXX1I 0 . XIII. Kal. Oct. Das scheint aber ein Irrthum zu sein. Vielleicht gehört
dieser Willbrief des Markgrafen Otto zum Jahre 1297. Am 17. Aug. dieses Jahres
urkundete derselbe zu Kaden. Gerbert, Crypt. nov. 117. Vergl. Kopp, Reichsgesch.
1, 633 und 3, 238. Der Irrthum des Abschreibers kann dadurch entstanden sein,
dass das Vidimus auch eine später zu besprechende Urkunde des K. Wenzel von
Böhmen enthält, welche in der That zu Kaden gegeben ist. Sämmtliche Willbriefe
sind gleichlautend und alle d. d. ßopardie anno Mill 0 . CC°. LXXXII 0 . XIII. Kal. Oct.
*) Dasselbe ist ebenfalls im Vidimus von 1321 enthalten und abgedruckt bei Mone,
Zeitschr. 8, 463 und Kopp, Reichsgesch. 1, Beil. 14. Dass der Pfalzgraf um
jene Zeit in Ulm war, wissen wir auch aus Böhmer’s Wittelsb. Hegesten zürn
15. Mai 1282, pag. 41. Am gleichen Orte sind auch Urkunden verzeichnet, welche
Ludwig am 22. 24. und 25. Sept. 1282 in Boppard ausstellte.
3 ) Böhmer, Regg. Rud. 752. Gerbert, Hist. nig. silv. 3, 204. Das f. Fiirstenb. Arch.
besitzt das Original dieser Urkunde.