Dii* Geschichte Joseph’s in Aegypten.
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1598 ff. Da sceidet sich diu helewe (toii dem chorne), diu güten
ze der zesewen, daz sint die genesen, di ubelen ze der winsteren.
Vom jüngsten Gericht Ava Diemer 289, 1—4.Über schichen
vgl.dasmhd.Wtb.il, 2, 118 ff. Diese fastwörtliche Übereinstimmung
der beiden Stellen im verlornen Sohn und in der Ava mit
dem Glauben scheint denn doch nicht so ganz zufällig zu sein,
wenn man berücksichtigt, dass in Hartmann’s Glouben 1634—41
ausdrücklich auf ein Gedicht vom jüngsten Gerichte hingewiesen
wird (wände wir hie vore haben geredet . . . wi iz dan alliz sol
cliomen zo dem grozen urteile etc.j, welches entweder er oder,
da er stets in der vielfachen Zahl (wir) spricht, Ava und ihre beiden
Söhne verfasst haben durften. Es wäre da wohl natürlich, dass
einzelne Verse davon in Hartmann’s Glauben nachklingen. Ferner
findet sich bei der Ava noch eine andere directe Beziehung auf die
Rede vom Glouben, nämlich in der Stelle von der Maria Magdal.
Diem. 243, 6 bis 245, 6, wo sie sich ausdrücklich (F. 243, 10
alse iz an der rede chut) auf eine gleichartige Geschichte beruft,
welche nur die im Gloub. 2115 — 2207, sein kann, indem es keine
andere gibt und beide Bearbeitungen einander in vieler Beziehung
ähnlich sind, obwohl diese sowohl in Reim als Sprache bedeutend
jünger scheint. Derartige Beziehungen setzen doch jedenfalls eine
nähere Vertrautheit mit dem Gedichte selbst voraus; diese würde
aber schwerlich um jene Zeit, in der Ava dichtete, vorhanden gewesen
sein, wenn diu rede vom Glauben ursprünglich mitteldeutsch,
oder am Mittel-Rhein gedichtet worden wäre. Derlei Berührungspunkte
finden sich bei ihr stets nur in dem Kreise der heimatlichen
Dichtungen Oesterreichs, was auch allein das natürliche ist. Ich
will auf meiner Ansicht von den beiden Söhnen der Ava durchaus
nicht bestehen; ja ich habe den Prälaten Hartmann bereits gänzlich
aufgegeben, ob aber der 'arme Hartmann’ wegen der etlichen
rein mitteldeutschen Reime wisheit: zegeit, arbeit: steit, denn
alles Andere lässt sich wie in der Litanei sehr leicht auf das Mild,
zurückführen, bei der grossen Reimfreiheit dieser ällcrn Zeit, nicht
noch zu retten sei, ist eine andere Frage. Die Erscheinungen, welche
uns in den Umarbeitungen älterer Texte, wie in der Genesis
und Exodus, in Heinrich’s Litanei und der Kaiserchronik, im Rolands-
und ganz besonders im Alex anderliede entgegen treten, und
zeigen, wie die Urtexte oft bis zur Unkenntlichkeit verändert wer-2ü
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