Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

der  Krakauer  Universitäts-Bibliothek.  297
Handschrift,  am  entferntesten  dem  gedruckten  sächsischen  Weichhilde; ­
  näher  als  zu  diesem  steht  es  zu  dem  M.  Görlitzer  Rechte  von
1304,  noch  näher  aber  zu  dem  Weichbildrechte  in  der  Naumburger
Handschrift  und  wie  es  scheint  auch  zu  dem  in  der  Berliner.  Entstanden ­
  ist  es  jedenfalls  erst  nach  1295,  vielleicht  ziemlich  gleichzeitig ­
  mit  dem  Görlitzer  von  1304,  kaum  später,  vielleicht  auch
allmählich,  womit  die  öfteren  Wiederholungen  und  die  sichtliche
Planlosigkeit  des  Ganzen  Zusammenhängen  dürften.  Der  oder  die
Verfasser  desselben  sind  unbekannt,  sein  Bestimmungsort  vermuthlich
  eine  Stadt  in  Schlesien  oder  Polen,  vielleicht  Krakau  selbst.
In  einem  demnächst  zu  beschreibenden  Codex  der  Ossolinskischen
Bibliothek  aus  dem  Ende  des  XVI.  Jahrhundertes  etwa,  welcher
höchst  wahrscheinlich  für  eine  schlesische  oder  polnische
Stadt  bestimmt  war,  steht  unter  anderen  Stücken  ein  grosses  Bruchstück ­
  einer  lateinischen  Übersetzung  des  hier  mitgetheilfen
Weichbildrechtes.  Auch  das  im  Hein  rieh  au  er  Codex  enthaltene
scheint  nach  den  Bemerkungen  von  Gaupp  (Magd.  R.  197  fg.)  im
Wesentlichen  mit  dem  im  Krakauer  Codex  gleich  zu  sein,  was  auch
durch  die  von  La  band  (System.  Schöffenr.  in  den  in  der  Einl.  XIII,
Note  13  a  citirten  Stellen)  über  den  Inhalt  des  Weichbildrechtes  im
Heinrichauer  Codex  gemachten  Andeutungen  bekräftigt  wird,  obgleich ­
  daraus  erhellt,  dass  die  Artikelfolge  in  diesem  Codex  von  der
im  Krakauer  stark  abweichend  sein  müsse.  Dass  der  Heinrichauer
Codex  für  Schlesien  bestimmt  war,  wird  man  kaum  bezweifeln.  —
Das  Weichbildrecht  im  Krakauer  Codex  zeigt  nirgends  einen  officiellen
  Charakter,  sondern  erscheint  nach  allem  was  darüber  gesagt
wurde,  als  eine  von  den  sicherlich  zahlreichen  und  zum  Theile  noch
unbekannten  Privaturbeilen,  welche  auf  der  Grundlage  des  Rechtes
von  1261  duich  Zuthaten  der  Verfasser  aus  dem  Rechte  von  1295,
dem  sächsischen  Landrechte,  aus  Schölfensprüchen  und  eigener  Erfahrung ­
  entstanden  und  deren  Geschichte  und  Zusammenhang  am
besten  durch  eine  möglichst  vollständige  Vergleichung  aller,  somit
auch  durch  genügende  Mittheilungen  über  die  Beschalfenheit  solcher
bisher  nicht  genauer  bekannt  gewordenen  Privatarbeiten  und  deren
Quellen  klar  gemacht  werden  könnte.  Unter  diesen  dürften  die
Schöffensprüche  keine  unwichtige  Stelle  einnehmen  und  zahlreichere
Mittheilungen  solcher  wären  in  dieser  und  anderen  Beziehungen  sehr
zu  wünschen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.