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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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B  i  s  c  h  o  f  f  Über  einen  deutschen  Rechtscoder

mit  dem  im  Krakauer  Codex  überein.  In  diesem  findet  sich  der
zweite  Tlieil  der  Einleitung  in  U,  die  Abhandlung  über  die  Gerichte
enthaltend,  fast  vollständig,  doch  so,  dass  die  Art.  16  —18  W  von
den  früheren  getrennt  und  vor  diesen  Vorkommen,  während  alle  in
U  beisammen  stehen.  Die  bei  diesen  Artikeln  in  C  (107—110.  112)
oben  angegebenen  Abweichungen  von  W  finden  sich  auch  in  U.
Die  übrigen  Artikel  der  doctrinellen  Arbeit  des  Weichbildrechtes
(1—5  und  19—27)  fehlen  zumeist  sowohl  in  U  als  in  C,  aber  auch  in
B  und  G.—  Den  ersten  Theil  der  Einleitung  in  U  bildet  die  Chronik:
Von  der  Welt  Beginn  u.  s.  w.  Diese  steht  im  Krakauer  Codex  zwar
nicht  vor  dem  Weichbildrechte,  aber  vielleicht  nur  desshalb  nicht
weil  sie  in  demselben  Codex  schon  an  einem  andern  Orte,  nämlich  an
dem  Ende  des  dem  Weichbild  vorstehenden  sächsischen  Landrechtes
steht.  —  Das  Schöffenrecht  in  U  beginnt  beiläufig  eben  so  wie  in
den  anderen  verglichenen  Texten  und  ist  mit  diesen  bis  zum  Art.  26
ziemlich  übereinstimmend.  Weiters  finden  sich  in  U,  aber  meistens
in  anderer  Ordnung,  die  Art.  24—40.  44.  46  C,  dann  die  meisten
von  51  an.  Die  letzten  Artikel  von  U  sind  die  Breslauer  Rechte  von
1295,  doch  fehlt  in  U  der  Artikel  22.  Viele  Artikel  in  C  uud  in  U
stimmen  wörtlich  oder  doch  sehr  genau  überein.  So  Art.  38.  39  C
mit  U  31,  32,  wie  auch  mit  N  53.  54  der  Art.  68  C  genau  mit
34—36  U,  gleich  44  fin.  45  B.  Im  Art.  38  hat  U  denselben  Zusatz
wie  C  75.  Der  Art.  52  B,  weder  in  G  noch  N,  ist  in  U  und  C,  eben
so  der  Art.  77  B.  Auch  sonst  finden  sich  noch  übereinstimmende
Artikel.  Besonders  bemerkenswerth  scheint  Folgendes.  Der  Art.
51  C  stimmt  genau  mit  72,  71  U;  der  Art.  52  C  bis  auf  die  Personennamen ­
  genau  mit  74  U;  der  Art.  54  C  mit  76  U.  Diese  Artikel, ­
  namentlich  die  Art.  52  und  54,  fehlen  in  B,  G  und  N  und  auch
im  sächsischen  Weichbild;  nur  in  den  Schötfensprüchen  in  Böhme’s
Diplomatischen  Beiträgen  (S.  122—124)  finden  sich  alle  drei  und
auch  noch  eine  vierte  ähnliche  Spruchformel,  welche  nebst  den
anderen  in  U  (uud  auch  in  dem  noch  zu  erwähnenden  Weichbildrecht
der  von  Wasserschieben  [D.  Rqu.  I.  125  fg.]  beschriebenen  Berliner ­
  Handschrift)  enthalten  ist,  während  C  nur  die  drei  bezeichneten
  enthält.  Diese  Übereinstimmung  mit  Böhme  ist  von  Wilda
theihveise,  von  Wasserschieben  ganz  übersehen  worden.  Ähnlich
verhält  es  sich  mit  dem  Art.  105  C,  der  in  keinem  der  verglichenen ­
  Texte  und  auch  nicht  in  den  von  Böhme  veröffentlichten
            
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