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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Bi  soll  off,  Über  einen  deutschen  Rechtscodex  etc.

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Über  einen  deutschen  Rechtscodex  der  Krakauer  Universitäts-Bibliothek.

Von  Dr.  Ferdinand  ßischoff,
k.  k.  o.  Professor  an  der  Lemberger  Universität.
Die  weite  Verbreitung  des  deutschen  Rechtes  in  dem  ehemaligen ­
  polnischen  Reiche  hatte  zur  natürlichen  Folge,  dass  daselbst
deutsche  Rechtssammlungen  und  Rechtsbücher  entstanden  oder  eingeführt ­
  wurden.  Risher  sind  nur  wenige  solcher  Rechtshandschriften
bekannt  geworden  und  doch  ist  nicht  zu  zweifeln,  dass  die  Anzahl
der  vorhanden  gewesenen  nicht  unbeträchtlich  gewesen  ist.  Die
meisten  sind  indessen  vielleicht  für  immer  verloren  und  die  Besorgniss,
  dass  auch  noch  manche  der  vorhandenen  verloren  gehen  könnten ­
  nicht  ungegründet,  wesshalb  öffentliche  Mittheilungen  wünschenswerth
  erscheinen  dürften.
Wenn  nun  zunächst  eine  Rechtshandschrift  besprochen  wird,
welche  bereits  beschrieben  und  auch  schon  benützt  worden  ist,  und
zwar  letzteres  von  dem  grossen  Meister  Homeyer,  so  möchte
diess  auffallen.  Allein  da  die  einzige,  nach  eigener  Einsicht  gemachte
Reschreibung  dieses  Codex,  nämlich  die  von  Bandtkie  im  Prodromus
  des  Lectionskatalogs  der  Krakauer  Universität  vom  Jahre  1818
und  1819  sehr  kurz,  unbestimmt  und  ungenau  ist,  und  somit  mehrfacher ­
  Ergänzung  und  Rerichtigung  bedarf,  die  Benützung  desselben
aber  durch  Homeyer  sich  nur  auf  einen  Tlieil  seines  Inhaltes
erstreckt,  so  wird  man  nachstehende  Untersuchungen  und  Mittheilungen ­
  hoffentlich  nicht  für  überflüssig  halten.  Dem  Verfasser  waren
sie  durch  die  Wichtigkeit,  welche  diese  Handschrift  anerkanntermassen
  hat,  und  namentlich  durch  die  Beziehungen,  in  welchen
andere  noch  zu  untersuchende  Rechtscodices  zu  derselben  stehen,
vor  Allem  geradezu  geboten.
Die  Handschrift,  von  welcher  die  Rede  ist,  befand  sich  vor  dem
Jahre  1817  beim  Krakauer  Magistrate,  von  welchem  sie  im  bezeichnten ­
  Jahre  der  Krakauer  Bibliothek  überlassen  wurde,  wo  sie  früher ­
  unter  der  Signatur  P.  P.  III.  3.  und  nun  unter  der  Zahl  1C9  zu
            
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