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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Samson  von  Tottinglon,  Abt  von  St.  Edmund.

219

XVI.
Samson  in  seinem  Verhältnisse  zu  König  und  Rcieli.
In  seiner  Eigenschaft  als  Reichsbaron  war  der  Abt  von  St.  Edmund ­
  verpflichtet,  dem  Könige  sowohl  mit  der  That,  als  auch  mit
seinem  Rathe  beizustehen.  In  jener  Beziehung  leistete  er  ihm  durch
seine  Vasallen  den  Kriegsdienst,  in  dieser  erschien  er  jährlich  in
den  Versammlungen  des  Parlaments,  welches  bekanntlich  aus  dem
hohen  geistlichen  und  weltlichen  Adel  gebildet  wurde,  indem  es
damals  noch  kein  Unterhaus  gab.  Es  wird  sich  Gelegenheit  bieten,
auf  die  Thätigkeit  des  Abtes  Samson  in  jenen  beiden  Beziehungen
etwas  näher  einzugehen;  Manches  davon  verflicht  sich  in  die  persönlichen ­
  Verhältnisse,  in  welchem  er,  namentlich  zu  König
Richard  stand.
Während  der  Zeit,  dass  Samson  die  Würde  eines  Abtes  von
St.  Edmund  bekleidete,  sassen  drei.  Könige  auf  dem  Throne  Englands: ­
  Heinrich  II.  und  seine  beiden  Sölme  Richard  Löwenherz  und
Johann.  In  Betreff  des  Ersteren  hat  sich  die  eigenthiimliche  Meinung
geltend  gemacht,  Samson  sei  dessen  Beichtvater  gewesen  *.  Allein  im
Jahre  1182  kannte  Heinrich  unsern  Samson  noch  gar  nicht 2  und  seit
dieser  Zeit  hat  man  ebenso  wenig  eine  Spur  von  irgend  einer  näheren ­
  Beziehung  zu  dem  Könige.  Jocelin  deutet  Nichts  davon  an,  und
wenn  dieser  auch  Manches  verschweigt,  was  für  die  Nachwelt  interessant ­
  gewesen  wäre,  so  ist  es  kaum  glaublich,  dass  er  jenen  Umstand ­
  nicht  hätte  berühren  sollen.  König  Heinrich  kam  mehrmals
nach  St.  Edmund,  doch  ist  es  etwas  zweifelhaft,  ob  er  auch  bei
jener  Gelegenheit  hinkam,  als  er  das  Kreuz  genommen  hatte.  Allerdings ­
  heisst  es  bei  Jocelin»:  „Als  König  Heinrich  das  Kreuz  genommen ­
  hatte  und  nach  Monatsfrist  zu  uns  aus  Andacht  kam,
machte  sich  der  Abt  heimlich  ein  Kreuz  aus  Leinen  und  indem  er
diess  mit  der  einen  Hand  und  Nadel  und  Zwirn  mit  der  andern  hielt,
bat  er  den  König  um  die  Erlaubniss,  das  Kreuz  nehmen  zu  dürfen;
allein  diese  Erlaubniss  wurde  ihm  verweigert,  indem  der  Bischof
Johann  von  Norwich  darauf  aufmerksam  machte,  es  würde  dem

<)  Siehe  oben  VII.  S.  169.  Note  1.
2 )  Siehe  VII.  167  —  169.
5 )  Jocelin  pag.  39.
            
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