Samson von Tottinglon, Abt von St. Edmund.
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XVI.
Samson in seinem Verhältnisse zu König und Rcieli.
In seiner Eigenschaft als Reichsbaron war der Abt von St. Edmund
verpflichtet, dem Könige sowohl mit der That, als auch mit
seinem Rathe beizustehen. In jener Beziehung leistete er ihm durch
seine Vasallen den Kriegsdienst, in dieser erschien er jährlich in
den Versammlungen des Parlaments, welches bekanntlich aus dem
hohen geistlichen und weltlichen Adel gebildet wurde, indem es
damals noch kein Unterhaus gab. Es wird sich Gelegenheit bieten,
auf die Thätigkeit des Abtes Samson in jenen beiden Beziehungen
etwas näher einzugehen; Manches davon verflicht sich in die persönlichen
Verhältnisse, in welchem er, namentlich zu König
Richard stand.
Während der Zeit, dass Samson die Würde eines Abtes von
St. Edmund bekleidete, sassen drei. Könige auf dem Throne Englands:
Heinrich II. und seine beiden Sölme Richard Löwenherz und
Johann. In Betreff des Ersteren hat sich die eigenthiimliche Meinung
geltend gemacht, Samson sei dessen Beichtvater gewesen *. Allein im
Jahre 1182 kannte Heinrich unsern Samson noch gar nicht 2 und seit
dieser Zeit hat man ebenso wenig eine Spur von irgend einer näheren
Beziehung zu dem Könige. Jocelin deutet Nichts davon an, und
wenn dieser auch Manches verschweigt, was für die Nachwelt interessant
gewesen wäre, so ist es kaum glaublich, dass er jenen Umstand
nicht hätte berühren sollen. König Heinrich kam mehrmals
nach St. Edmund, doch ist es etwas zweifelhaft, ob er auch bei
jener Gelegenheit hinkam, als er das Kreuz genommen hatte. Allerdings
heisst es bei Jocelin»: „Als König Heinrich das Kreuz genommen
hatte und nach Monatsfrist zu uns aus Andacht kam,
machte sich der Abt heimlich ein Kreuz aus Leinen und indem er
diess mit der einen Hand und Nadel und Zwirn mit der andern hielt,
bat er den König um die Erlaubniss, das Kreuz nehmen zu dürfen;
allein diese Erlaubniss wurde ihm verweigert, indem der Bischof
Johann von Norwich darauf aufmerksam machte, es würde dem
<) Siehe oben VII. S. 169. Note 1.
2 ) Siehe VII. 167 — 169.
5 ) Jocelin pag. 39.