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niss auszustellen; dieser konnte mit gutem Gewissen erklären, dass
der Erzbischof das Kloster gar nicht besucht und auch keiner
andern Kirche beschwerlich gefallen sei; seither waren beide gute
Freunde >.
Man ersieht hieraus, dass Hubert nicht in gleicherweise wie der
Kanzler Wilhelm Longchamp, Bischof von Ely, sich betragen
hatte; dieser hatte es, so lange er päpstlicher Legat war, in der
Übung, mit einem gewaltigen Trosse, darunter Schauspieler und
Musikanten, umherzuziehen s . Er kam auch nach St. Edmund, um
am Grabe des Heiligen seine Andacht zu verrichten, bei welcher
Gelegenheit Samson ihn vergeblich bat 3 , sich in der oben berührten
Streitsache des Klosters mit den Mönchen von Canterbury des
ersteren anzunehmen. Samson erklärte ihm darauf, dass er, weil
er ihn nicht hören wolle, es dem heiligen Edmund überlasse, sich
selbst zu seinem Rechte zu verhelfen. Nach einem Jahre musste der
Kanzler England verlassen; als er dann wieder aus Deutschland
zurückkehrte, bei Ipswich landete , und in Hichham übernachtete,
wollte er am folgenden Morgen sich in St. Edmund Messe lessen
lassen. Indessen der Bischof von London hatte feierlich vor sechs
anderen Bischöfen eben seine Excommunication verkündigt und so
verbot Samson, dass Niemand in seiner Gegenwart Messe lesen dürfe.
Der arme abgesetzte Kanzler musste dieDemüthigung erfahren, dass,
als er in die Kirche kam, der am Ilauptaltare Messe lesende Prister,
so wie alle Übrigen, inne hielten und nicht eher fortfuhren, bis
gemeldet wurde, er habe die Kirche wieder verlassen. Es dauerte
lange, bis Wilhelm diesen Schimpf vergass; indessen später hat er
sich doch wieder mit dem Abte ausgesöhnt.
A ) In späterer Zeit stellten die Erzbischöfe von Canterbury ausdrücklich Urkunden
aus, in welchen sie erklärten, dass sie durch ihren Besuch in St Edmund durchaus
nicht den Privilegien des Klosters hätten zu nahe treten wollen; so Erzbischof
Robert im Jahre 1296. S. Y a t e s I. c. pag. 107.
2 ) Vergl. Pauli (La p p en b erg), Geschichte von England Bd. 3. S. 238. —Rokewood,
Notes pag. 127.
3 ) Jo coli n pag. 38 sqq.