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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Phillips

demnach  nullo  medio  unter  der  Auctorifät  des  päpstlichen  Stuhles,
sein  Abt  hatte  in  seinem  Bezirke  eine  Quasi-Episcopalgewalt.  Hierzu
hatte  Samson  das  Privilegium  des  Mitra  erhalten,  welches  zwar
seit  Balduin  einzelnen  Äbten,  nun  aber  als  eine  bleibende,  gleichsam
reale  Auszeichnung  ertheilt  worden  war;  wir  finden  ihn  auch  mit  der
Mitra  auf  seinen  Siegeln  abgebildet  i.  Ausserdem  war  er  der  erste
unter  allen  Äbten  Englands,  welcher  das  Recht  erlangte,  die  bischöfliche ­
  Benediction  2  sogar  in  Gegenwart  des  Diöcesanbischofs  zu
ertheilen  s.
Es  boten  sich T  mehrere  Veranlassungen  dazu,  diese  Exemlion
des  Klosters  sowohl  gegen  den  Erzbischof  von  Canterbury,  als  auch
gegen  andere  Kirchenfürsten  geltend  zu  machen.  Schon  der  Abt
Hugo  batte  freilich  mit  dem  Aufwande  vieler  Kosten  sich  in  dieser
Hinsicht  gegen  die  Ansprüche  des  Erzbischofs  vertheidigt  4 ,  mit
grösserer  Entschiedenheit  tliat  diess  Samson.  Zu  Ausgang  des
Jahres  1198  unternahm  der  Erzbischof  Hubert  als  Legatus  natus  5
und  als  Primas  von  England  eine  grosse  Visitationsreise  6 .  Von  Derham
  aus,  wo  bisher  seine  Mutter  gewohnt  hatte,  aber  eben  gestorben
war,  sendete  Hubert  zwei  Cleriker  mit  einem  Briefe  an  den  Abt  und
den  Convent  von  St.  Edmund,  um  anzufragen,  ob  man  ihn  als  Legaten
gebührend  empfangen  werde;  in  diesem  Falle  gedenke  er  alsbald
dorthin  zu  kommen,  um  mit  dem  Abte  und  Convente  über  die  Angelegenheiten ­
  dieser  Kirche  mit  Gott  die  geeigneten  Verfügungen  zu
treffen.  Auf  diese  etwas  zweideutige  Anfrage  erklärte  sich  Samson
bereit,  den  Erzbischof  als  Legaten  mit  allen  ihm  zukommenden
Ehrenbezeigungen,  mit  Einholung  in  Procession,  mit  Glockengeläute
und  allen  sonstigen  Feierlichkeiten  zu  empfangen,  auch  wolle  er
selbst  seine  Cleriker  absenden,  um  den  Erzbischof  ausdrücklich

*)  S.  die  Abbildung 1  auf  dem  Titelkupfer  in  der  Ausgabe  des  Jocelin  von  Kokewood.
Abt  Hugo  ist  auf  seinem  Siegel  noch  mit  einer  gewöhnlichen  Kappe  dargestellt,
S.  Yates,  History  and  Antiquities  of  St.  Edmund's  ßury  pag 1 .  39.  Das  hier  unter
N.  ö  bezeicbnete  Siegel  ist  sicherlich  nicht  das  des  Abtes:  die  Buchstaben  RIS  in
der  im  übrigen  unlesbaren  Legende  Hessen  Martyris  vermuthen.  Vergl.  noch  Jocelin ­
  pag.  19  und  Rokewood  pag.  116.
2 )  Jocelin  pag.  41.
3 )  Wie  diess  im  Jahre  1226  geschah.  S.  Yates  I.  c.  pag.  106.
4 )  Jocelin  pag.  4.
5 )  Über  die  Befugnisse  eines  solchen  s.  Kirchenrecht  ßd.  6.  S.  741  u.  ff.
Jocelin  pag.  60  sqq.
            
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