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Phillips
demnach nullo medio unter der Auctorifät des päpstlichen Stuhles,
sein Abt hatte in seinem Bezirke eine Quasi-Episcopalgewalt. Hierzu
hatte Samson das Privilegium des Mitra erhalten, welches zwar
seit Balduin einzelnen Äbten, nun aber als eine bleibende, gleichsam
reale Auszeichnung ertheilt worden war; wir finden ihn auch mit der
Mitra auf seinen Siegeln abgebildet i. Ausserdem war er der erste
unter allen Äbten Englands, welcher das Recht erlangte, die bischöfliche
Benediction 2 sogar in Gegenwart des Diöcesanbischofs zu
ertheilen s.
Es boten sich T mehrere Veranlassungen dazu, diese Exemlion
des Klosters sowohl gegen den Erzbischof von Canterbury, als auch
gegen andere Kirchenfürsten geltend zu machen. Schon der Abt
Hugo batte freilich mit dem Aufwande vieler Kosten sich in dieser
Hinsicht gegen die Ansprüche des Erzbischofs vertheidigt 4 , mit
grösserer Entschiedenheit tliat diess Samson. Zu Ausgang des
Jahres 1198 unternahm der Erzbischof Hubert als Legatus natus 5
und als Primas von England eine grosse Visitationsreise 6 . Von Derham
aus, wo bisher seine Mutter gewohnt hatte, aber eben gestorben
war, sendete Hubert zwei Cleriker mit einem Briefe an den Abt und
den Convent von St. Edmund, um anzufragen, ob man ihn als Legaten
gebührend empfangen werde; in diesem Falle gedenke er alsbald
dorthin zu kommen, um mit dem Abte und Convente über die Angelegenheiten
dieser Kirche mit Gott die geeigneten Verfügungen zu
treffen. Auf diese etwas zweideutige Anfrage erklärte sich Samson
bereit, den Erzbischof als Legaten mit allen ihm zukommenden
Ehrenbezeigungen, mit Einholung in Procession, mit Glockengeläute
und allen sonstigen Feierlichkeiten zu empfangen, auch wolle er
selbst seine Cleriker absenden, um den Erzbischof ausdrücklich
*) S. die Abbildung 1 auf dem Titelkupfer in der Ausgabe des Jocelin von Kokewood.
Abt Hugo ist auf seinem Siegel noch mit einer gewöhnlichen Kappe dargestellt,
S. Yates, History and Antiquities of St. Edmund's ßury pag 1 . 39. Das hier unter
N. ö bezeicbnete Siegel ist sicherlich nicht das des Abtes: die Buchstaben RIS in
der im übrigen unlesbaren Legende Hessen Martyris vermuthen. Vergl. noch Jocelin
pag. 19 und Rokewood pag. 116.
2 ) Jocelin pag. 41.
3 ) Wie diess im Jahre 1226 geschah. S. Yates I. c. pag. 106.
4 ) Jocelin pag. 4.
5 ) Über die Befugnisse eines solchen s. Kirchenrecht ßd. 6. S. 741 u. ff.
Jocelin pag. 60 sqq.