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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Samson  ven  Tottington,  Abt  von  St.  Edmund

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versammelten  Delegaten  aus.  Allein  während  die  beiden  Andern
schwiegen  und  gern  dem  Könige  au  Willen  gewesen  wären,  erhob
nur  Samson  seine  Stimme  und  es  sprach  „der  Mönch  für  die
Mönche“.  Gelang  es  ihm  auch  nicht,  diesen  sogleich  zur  vollständigen ­
  corporalis  institutio  zu  verhelfen,  so  setzte  er  doch  eine
symbolische  Besitznahme  durch,  indem  einer  der  Mönche  von  Coventry ­
  diese  durch  Übernahme  eines  Buches  vollzog.  Samson  aber  nahm
die  vierzehn  Mönche  von  Coventry,  welche  sich  dort  eingestellt
hatten,  bei  sich  auf  und  bewirthete  sie.  An  seiner  Tafel  sasseri  diese
auf  der  einen  und  die  dazu  geladenen  Magistri  scliolarum  auf  der
andern  Seite  und  man  lobte  den  Abt,  dass  er  grossmüthig  und
freigebig  in  seinen  Ausgaben  sei.  Niemals  hat  man  aber  auch  Samson ­
  so  vergnügt  und  fröhlich  gesehen,  wie  damals,  wo  er  für  das
Beste  des  Ordenslebens  wirken  konnte.  In  grosser  Heiterkeit  begab
er  sich  dann  auch  am  nächsten  Festtage  des  heiligen  Hilarius
(IS.  Januar  1198)  nach  Coventry,  scheute  nicht  Arbeit  noch  Kosten ­
  und  sagte,  er  würde  nicht  zurückgeblieben  sein,  wenn  man  ihn
auch  auf  einer  Bahre  mit  Pferden  dahin  hätte  transportiren  müssen.
Als  er  nach  Coventry  gekommen  war,  wartete  er  fünf  Tage  lang  auf
den  Erzbischof  von  Canterbury,  bewirthete  unterdessen  die  Mönche
mit  allen  Laienbrüdern  aufs  Beste,  bis  dass  der  neue  Prior  erwählt
und  die  Mönche  feierlich  in  den  Besitz  ihrer  Kirche  gesetzt  waren.
Es  ist  sehr  begreiflich,  dass  ein  Mann,  der  wie  Samson  von  einem
lebhaften  Gerechtigkeitsgefühl  und  insbesondere  für  das  Ordensinstitut
beseelt  war,  auch  fest  an  der  Behauptung  derjenigen  Privilegien  hing,
welche  ihm  als  Abt  seines  exemten  Klosters  zustanden.  Dasselbe  war,
wieoben  gezeigt  worden  ist  l ,  bereits  zurZeit  König  Canut's  von  dem
damaligen  Diöcesanbischof  Aegelwin  durch  dessen  eigene  Erklärung
von  der  bischöflichen  Gewalt  eximirt  worden,  Papst  Al  exa  n  d  er  II.  und
mehrere  seiner  Nachfolger  namentlich  Al  e  xa  n  d  e  r  III.  3 ,  hatten
diese  Exemtion,  die  im  eigentlichsten  Sinne  des  Wortes  eine  solche
war  4 ,  in  vielen  Urkunden  anerkannt.  Das  Kloster  St.  Edmund  stand

»)  Siehe  I.  S.  128.
2 )  Alexander  III.,  Lucius  III.,  Urban  111.  und  Clemens  III.  S.Rokewood,  Notes  p.  108
und  128;  nachmals  auch  Innocenz  III.  ebend  pag.  137.
3 )  Durch  eine  Urkunde  ausgestellt  zu  Tusculum  VII.  Idib.  April.  1172.  —  S.  Rokewood,
  Notes  pag.  107.
4 )  Vergl.  Lehrbuch  des  Kirchenrechtes.  §.  147.  S.  364.
            
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