Samson ven Tottington, Abt von St. Edmund
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versammelten Delegaten aus. Allein während die beiden Andern
schwiegen und gern dem Könige au Willen gewesen wären, erhob
nur Samson seine Stimme und es sprach „der Mönch für die
Mönche“. Gelang es ihm auch nicht, diesen sogleich zur vollständigen
corporalis institutio zu verhelfen, so setzte er doch eine
symbolische Besitznahme durch, indem einer der Mönche von Coventry
diese durch Übernahme eines Buches vollzog. Samson aber nahm
die vierzehn Mönche von Coventry, welche sich dort eingestellt
hatten, bei sich auf und bewirthete sie. An seiner Tafel sasseri diese
auf der einen und die dazu geladenen Magistri scliolarum auf der
andern Seite und man lobte den Abt, dass er grossmüthig und
freigebig in seinen Ausgaben sei. Niemals hat man aber auch Samson
so vergnügt und fröhlich gesehen, wie damals, wo er für das
Beste des Ordenslebens wirken konnte. In grosser Heiterkeit begab
er sich dann auch am nächsten Festtage des heiligen Hilarius
(IS. Januar 1198) nach Coventry, scheute nicht Arbeit noch Kosten
und sagte, er würde nicht zurückgeblieben sein, wenn man ihn
auch auf einer Bahre mit Pferden dahin hätte transportiren müssen.
Als er nach Coventry gekommen war, wartete er fünf Tage lang auf
den Erzbischof von Canterbury, bewirthete unterdessen die Mönche
mit allen Laienbrüdern aufs Beste, bis dass der neue Prior erwählt
und die Mönche feierlich in den Besitz ihrer Kirche gesetzt waren.
Es ist sehr begreiflich, dass ein Mann, der wie Samson von einem
lebhaften Gerechtigkeitsgefühl und insbesondere für das Ordensinstitut
beseelt war, auch fest an der Behauptung derjenigen Privilegien hing,
welche ihm als Abt seines exemten Klosters zustanden. Dasselbe war,
wieoben gezeigt worden ist l , bereits zurZeit König Canut's von dem
damaligen Diöcesanbischof Aegelwin durch dessen eigene Erklärung
von der bischöflichen Gewalt eximirt worden, Papst Al exa n d er II. und
mehrere seiner Nachfolger namentlich Al e xa n d e r III. 3 , hatten
diese Exemtion, die im eigentlichsten Sinne des Wortes eine solche
war 4 , in vielen Urkunden anerkannt. Das Kloster St. Edmund stand
») Siehe I. S. 128.
2 ) Alexander III., Lucius III., Urban 111. und Clemens III. S.Rokewood, Notes p. 108
und 128; nachmals auch Innocenz III. ebend pag. 137.
3 ) Durch eine Urkunde ausgestellt zu Tusculum VII. Idib. April. 1172. — S. Rokewood,
Notes pag. 107.
4 ) Vergl. Lehrbuch des Kirchenrechtes. §. 147. S. 364.