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Phillips
die Decretalen hineinzustudiren *. Allein innerhalb kurzer Frist
hatte er eine so genaue Bekanntschaft mit den Texten gemacht und
sich so viel Übung erworben, dass er für einen sehr tüchtigen Richter
galt, so dass Jemand ausrief: „.Verwünscht sei die Curie des Abtes,
wo mir weder Gold noch Silber hilft, um meine Gegner zu überwinden“.
Von seiner Unparteilichkeit gibt folgender Fall ein Zeugniss.
Auch in St. Edmundsbury herrschte der Gebrauch, am Weihnachtstage
allerhand Schauspiele 2 auf dem Gottesacker aufzuführen; bei
Gelegenheit derselben kam es im Jahre 1197 zu einer argen Schlägerei
zwischen den Bürgern und den Dienern des Abtes 3 . Dieser
forderte sogleich die Schuldigen vor sein Gericht und erklärte auf
Grund des Zeugnisses von sechszehn Geschwornen dieselben in die
Excommunication verfallen; er sprach diese dann feierlich, zuerst
über seine Diener, dann über die Bürger, die an der Schlägerei
Theil genommen, aus; auch lud er gegen die sonstige Übung keinen
der Bürger an einem der folgenden fünf Tage zu sich zur Tafel.
Die Schuldigen warfen sich dann, nachdem sie sich bis auf die Beinkleider
entblosst, vor der Kirchenthüre nieder. Mit strenger Miene,
aber versöhnlichem Herzen redete Samson sie an, absolvirte sie von
der Kirchenstrafe, verurtheilte sie aber zur Züchtigung. Die Spiele auf
dem Gottesacker untersagte Samson gänzlich, lud nunmehr aber die
Bürger zu sich zur Tafel und speiste mit ihnen fröhlich.
Es wurde ihm auch von Rom aus die Gelegenheit zur Ausübung
der päpstlichen Gerichtsbarkeit als Judex delegatus geboten. Als
solcher fungirte er namentlich im Jahre 1197 in Gemeinschaft des
Erzbischofs von Canterbury und des Bischofs von Lincoln in Betreff
einer Streitsache bei der Kirche von Coventry 4 , wo man die
Mönche vertrieben und ihre Stelle durch Cleriker ersetzt hatte 5 .
König Richard wünschte einen Aufschub dieser Sache und drückte
diesen Wunsch eigens in einem sehr freundlich an die zu Oxford
1) J o c e I i n pag. 25.
2 ) Uber solche Schauspiele.S. meine vermischten Schriften, Bd. 3. S. 48 u. fl‘.
3 ) J o c e I i n pag. 68 sqq.
4 ) Die päpstliche Bestellung von Cölestin III. ist vom 29. December 1197. (S. Jaffe n.
10G70). S. auch Flor. Wigorn. II. 163. (Migne, Cursus Patrol. Tom. CCVI. col.
1234. n. 327).
5 ) Jocelin pag. G9 sqq. — Vergl. Pauli (Lapp en h e r g), Geschichte von England,
Bd. 3.