Samson von Tottington, Abt von S. Edmund.
213
halten. Ich würde selbst die neue Mühle des Cellerarius nicht haben
stehen lassen, wäre sie nicht errichtet worden, bevor ich Abt wurde.
I Gehe heim und ehe Du nach Hause kommst, wirst Du erfahren, was
mit Deiner Mühle geschehen ist“. Herbert schickte alsbald auf den
Rath seines Sohnes, des Magisters Stephan, seine eigenen Leute
zum Abbruch der Mühle, so dass, als die Diener des Sacrista
kamen, sie die Arbeit schon gethan fanden.
Schon oben wurde des Bischofs von Ely, Galfried Ridell, gedacht
i; Samson war ihm wegen der Angelegenheit mit der Kirche
von Woolpit nicht besonders hold. Der Bischof wünschte aus einer
zu St. Edmund gehörigen Waldung bei Aelmessethe das erforderliche
Holz zu einem Bau zu haben 2 und war indiscret genug gewesen,
seine Arbeiter in den Wald zu schicken und die dazu geeigneten Bäume
bezeichnen zu lassen. Als hierauf der Bote des Bischofs zum Abte
kam, verwechselte er den Namen der Ortschaft, indem er Aelmes-*
well für Aelmessethe sagte. Der Abt war verwundert und bemerkte,
dass er gar nicht wisse, dass derartige Bäume sich daselbst befänden,
das Holz stehe aber dem Herrn Bischof zu Diensten. Kaum war der
Bote fort, so begab sich Samson, den sein Förster über dessen
Irrthum aufgeklärt hatte, in den Wald von Aelmessethe und liess die
vom Bischof bezeichneten Bäume zum Bau für die Thürme von St.
Edmund fällen. Als nun der Bischof durch seinen Boten die Anweisung
des Holzes in Aelmeswell erhielt, schickte er diesen zur Verbesserung
seines Missverständnisses zornig zum Abte zurück; allein
als er kam, waren alle Bäume schon fortgebracht und der Bischof
musste sich sein Bauholz wo anders suchen.
XV.
I
4 Samson als geistlicher Richter nnd excmtcr Prälat.
Nicht minder, wie in der Handhabung des weltlichen Rechtes,
zeichnete Samson sich auch in dem canonischen Processe
aus. Anfänglich hatte er sich zwei rechtskundige Cleriker an die
Seite gestellt, um sich ihres Rathes in allen kirchlichen Angelegenheiten
zu bedienen, und sich mit ihrer Hilfe in das Decret und in
l ) Siehe oben V. S. 183.