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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Samson  von  Tottington,  Abt  von  St.  Edmund.

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ich  bin  ihr  Vater  und  ihr  Abt  und  so  lange  ich  lebe,  werde  ich  meinen
Ehrenvorzug  keinem  Anderen  geben“.  Jocelin  wunderte  sich  über
diese  Antwort,  zuletzt  musste  er  aber  doch  wieder  sagen,  dass  der
Abt  das  Recht  auf  seiner  Seite  habe.  Wir  besitzen  auch  noch  aus
späterer  Zeit  Urtheilssprüche,  wornach  dem  Abt  von  St.  Edmund  die
Besetzung  der  städtischen  Behörden  zuerkannt  wurde  >.
Samson  verlieh  der  Stadt,  die  er  nach  der  Meinung  des  Conventes ­
  zu  sehr  begünstigte  a ,  auch  ein  neues  Privilegium  im  Jahre
1194,  in  welchem  er  ihre  Freiheiten  bestätigte  3 .  Hinsichtlich  der
Juden  stimmte  er  aber  nicht  mit  dem  Bischof  Rüdiger  von  Speyer
überein  4 ,  im  Gegentheile  er  vertrieb  sie  aus  der  Stadt  und  aus
der  Gemeinde.  Jocelin  rechnet  ihm  dies  —  wohl  in  Erinnerung  an
die  Zudringlichkeit 5  der  Juden  —  als  eine  ganz  vorzügliche  Handlung ­
  an 6 ,  indem  er  sagt:  „die  Wiedergewinnung  von  Mildenhall  7
für  1100  Mark  Silbers,  die  Vertreibung  der  Juden  aus  Bury  St.  Edmund's
  und  die  Gründung  des  neuen  Ilospitales  von  Babbewell,  sind
Beweise  seiner  grossen  Vortrefflichkeit“.  Es  ging  mit  der  Judenvertreibung ­
  also  zu:  aufseine  dieserhalb  an  König  Richard  gestellte  Bitte  erhielt ­
  Samson  im  Jahre  1190  die  urkundliche  Erlaubnis  dazu,  doch
sollte  den  Juden  gestattet  sein,  ihre  Grundstücke  zu  verkaufen  und
ihre  bewegliche  Habe  mit  sich  zu  nehmen.  Hierauf  wurden  sie  dann  mit
gewaffneter  Macht  aus  der  Stadt  und  ihrem  Weichbilde  hinausgeführt
und  der  Abt  bedrohte  alle  diejenigen  mit  der  Excommunication,  welche
fernerhin  Juden  bei  sich  aufnehmen  würden.  Durch  die  königlichen
Richter  wurde  diess  jedoch  dahin  abgeändert,  dass  gestattet  wurde,
die  Juden  zwei  Tage  und  zwei  Nächte  zu  beherbergen,  wenn  sie
kamen,  um  vor  dem  Gerichte  des  Abtes  irgendwelche  Schuldforderungen ­
  geltend  zu  machen.
Ein  Beispiel,  wie  Samson  darauf  bedacht  war,  seine  Immunität ­
  aufrecht  zu  erhalten,  bietet  ein  Fall  aus  dem  Jahre  1187;  die

S.  Merewether  and  Stevens,  Ilistory  of  ßoronghs  pag.  1003.  S.  auch  Yates
1.  c.  pag.  93  und  123.
2 )  Jocelin  pag.  57.
3 )  Rokewood  pag.  137.
\)  S.  oben  III.  3.  S.  141.
5 )  S.  oben  S.  149  n.  5.
6 )  Jocelin  pag.  33.
7 )  S.  oben  I.  2.  S.  135  und  unten  XVI.  S.  221.
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