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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Phillips

wenn  auch  nicht  mit  dem  gewiinchten  Erfolge,  den  königlichen  Commissarien ­
  widersprochen  *,  welche  die  Besetzung  des  städtischen
Magistrates  für  den  König  in  Anspruch  nahmen.  Kurz  darauf,  nachdem ­
  Samson  Abt  geworden  war,  versammelte  er  am  Ostermontage  2
(1182)  eine  Menge  von  Rittern,  Clerikern  und  Bürgern  und  erklärte
vor  ihnen:  die  Stadt  gehöre  dem  Convente  und  vornehmlich  dem
Abte  des  heiligen  Edmund:  durch  sie  müsse  die  ganze  Beleuchtung
der  Kirche  bestritten  werden;  auch  wolle  er  die  alte  Gewohnheit
erneuern,  dass  über  die  Besetzung  des  städtischen  Magistrates  und
verwandte  Gegenstände  in  dem  Convente  verhandelt  werde.  Hierauf
wurden  dann  zwei  Bürger  zu  Bürgermeistern  ernannt  und  nachdem
man  darüber  gestritten,  von  wem  sie  die  symbolische  Investitur  mit
dem  grossen  Horn,  welches  zur  Bekanntmachung  der  Versammlungen ­
  zu  dienen  hat  (Mot-liorn),  zu  empfangen  hätten,  kam  man
dahin  überein,  dass  der  Prior  es  ihnen  überreichen  sollte.  Die  beiden ­
  Ernannten  verwalteten  auch  längere  Zeit  die  städtische  Präfectur;
  späterhin  sagte  man  ihnen  nach,  sie  seien  nachlässig  in  Betreff
der  Gerechtsame  des  Königs.  Es  wurden  hierauf  neue  Präfecten
von  dem  Sacrista  Hugo  bestellt,  nachmals  aber  auch  diese  von  dem
Abte  entfernt,  der  nunmehr  die  Sache  in  seine  Hand  nahm.  Da  dadurch ­
  aber  im  Convente  Unzufriedenheit  erregt  wurde  und  einer  der
Mönche  sich  darüber  zu  Samson  aussprach,  erwiederte  dieser:  „Bin
ich  nicht  der  Abt  und  ist  es  nicht  meine  Sache,  über  die  Angelegenheiten ­
  der  mir  anvertrauten  Kirche  zu  bestimmen,  wenn  ich  nur  mit
Klugheit  und  nach  Gottes  Willen  dabei  verfahre?  Wer  wird  verklagt,
wenn  in  der  Stadt  die  Gerechtsame  des  Königs  vernachlässigt
werden?  nicht  ich?  und  wer  wird  vorgeladen,  wer  muss  die  Mühen
und  kosten  der  Reisen  tragen  und  die  Vertheidigung  der  Stadt  und
alles  dessen,  was  dazu  gehört,  auf  sich  nehmen,  als  immer  ich!?  Ich
werde  für  einen  Thoren  gehalten,  nicht  der  Prior,  nicht  der  Sacrista,
nicht  der  Convent,  sondern  ich,  der  ich  deren  Haupt  bin  und  sein
soll.  Durch  mich  und  mein  Verhalten  wird,  mit  Gottes  Hilfe,  so
weit  ich  es  vermag,  die  Stadt  vor  Schaden  bewahrt  bleiben,  und  werden ­
  die  jährlich  auf  dem  Allare  zu  entrichtenden  vierzig  Pfund  nicht
verloren  gehen.  Es  mögen  die  Brüder  murren  und  mich  herabsetzen;

1)  S.  oben  VI.  S.  li»8.
2 )  J  o  c  e  I  i  ii  pag.  54  sqq.
            
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