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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Phillips

XIV.
Samson  als  Gericktsherr  und  ln  seinem  Verhältnisse  zur  Stadt  Bury
St.  Edmunds.
Als  Lorcl  of  the  Manor  hatte  der  Abt  von  St.  Edmund  innerhalb
der  Baronie  die  Civil-  und  Criminaljurisdiction;  mehrere  nicht  uninteressante ­
  Fälle,  in  welchen  dieselbe  in  Anwendung  gebracht
wurde,  hat  Jocelin  in  seiner  Chronik  aufgezeichnet.  Samson  trug
kein  Bedenken,  selbst  gegen  den  Erzbischof  von  Canterbury  kräftig
aufzutreten,  als  dieser  ihm  bei  Gelegenheit  eines  Todtschlages,
der  in  einer  der  Hundreden  St.  Edmunds,  aber  auf  einem  dem  Kloster
von  Canterbury  ungehörigen  Hofe,  vorgefallen  war,  seine  Jurisdiction ­
  streitig  machen  wollte.  Samson  spielte  das  Prävenire  und
liess  die  Übelthäter  mit  gewaffneter  Macht  verhaften  und  in  das
Gefängniss  sperren  J .
Es  wurde  schon  oben  bemerkt,  dass  Samson,  als  er  Abt  wurde,
noch  niemals  der  Bestellung  eines  Pfandes  oder  einer  Bürgschaft
beigewohnt  hatte  3 ;  binnen  Kurzem  war  er  aber  in  allen  gerichtlichen ­
  Geschäften  ausserordentlich  geschickt  und  gewandt,  bedurfte
daher  auch  nicht  weiter  der  Beihilfe,  nach  welcher  er  sich  anfänglich ­
  umgesehen  hatte.  Jedermann  bewunderte  seine  Umsicht  und
zugleich  seine  Bedachtsamkeit  s,  so  dassOsbert  der  Untersheriff
sagte:  „Der  Abt  beliarrt  auf  seinen  Bechtsgründen  und  wenn  er  so
fortfährt,  wie  er  angefangen  hat,  wird  er  noch  uns  Alle,  so  viel  wir
ihrer  sind,  blind  machen“.  Man  scheint  es  eben  damals  nicht  gewohnt ­
  gewesen  zu  sein,  dass  die  Richter  sich  strenge  an  die  Vorschriften ­
  des  Rechtes  hielten.  Samson  hingegen  ging  ganz  der  Ordnung ­
  gemäss  vornehmlich  auch  darin  zu  Werke,  dass  er  die  Parteien ­
  gehörig  vernahm  und  überhaupt  sich  durch  nichts  bestimmen
liess,  weder  nach  rechts  noch  nach  links  abzuweichen.  Dafür  schmähte
man  ihn  und  sagte  4  :  „er  zögere  mit  seinen  richterlichen  Entscheidungen, ­
  um  zuvor  von  den  Parteien  Geld  zu  bekommen“.  Seine

i)  Jocelin  pag.  37.
a )  Siehe  oben  VIII.  S.  173.
3 )  Jocelin  pag.  23.
4 )  Jocelin  pag.  23.
            
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