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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Phillips

Lehen  >,  namentlich  auch  gegen  einen  Zins  von  hundert  Schillingen, ­
  jedoch  nicht  erblich,  die  halbe  Hundred  von  Cosford.  Er  starb
im  Jahre  1191,  sein  Sohn  Adam  erschien  nun  in  Begleitung  vieler
Verwandten,  darunter  Roger  Bigot,  vor  dem  Abte  und  bat  auch  um
die  Wiederverleihung  jener  halben  Hundred 3 .  Davon  wollte  jedoch
Samson  Nichts  wissen;  er  legte  seine  beiden  Zeigefinger  auf  seine
Augen  und  sprach:  „An  demselben  Tage  will  ich  diese  meine  Augen
verlieren,  an  welchem  ich  eineHundred  erblich  verleihe,  es  sei  denn
dass  der  König  mir  Gewalt  anthut,  der  mir  freilich  auch  die  Abtei
und  das  Leben  nehmen  könnte“.  Der  Abt  führte  dann  aus,  zu  welchen ­
  Inconvenienzen  diess  für  die  Kirche  von  St.  Edmund  Veranlassung ­
  geben  würde,  da  dem  Könige  sich  leicht  dje  Gelegenheit
bieten  könnte,  die  Hundred  in  Besitz  zu  nehmen,  wodurch  dann  die
Freiheit  der  ganzen  Baronie  in  Zweifel  gestellt  würde.  So  musste
sich  Adam  entschliessen,  auf  die  Hundred  zu  verzichten,  die  übrigen ­
  Lehen  wurden  ihm  dann  wieder  erblich  verliehen,  dazu  zwei
Grundstücke  auf  Lebenszeit.  Adam  starb  aber  schon  nach  wenigen ­
  Jahren  (c.  1198)  mit  Hinterlassung  einer  einzigen  drei  Monate
alten  Tochter,  Namens  Ne  st  st.  Der  Abt  von  St.  Edmund  war  nunmehr ­
  der  Lehensvormund 3 ,  somit  gehörte  auch  die  Erbinn  in  seinen
Gewahrsam  und  Samson  war  berechtigt,  die  Vormundschaft  (Warila)
über  sie  nach  Belieben  an  eine  ihm  geeignet  scheinende  Person
zu  übertragen.  Allein  hier  spielte  der  Grossvater  der  Nesta  Samson ­
  einen  Übeln  Streich 4 ;  er  entführte  seine  Enkelinn.  Der  Abt
wusste  sich  nun  nicht  anders  zu  helfen,  als  dass  er  die  Vormundschaft ­
  dem  Erzbischof  Hubert  von  Canterbury  gegen  100  Pfund
jährlich  iiberliess.  Dieser  verlieh  dann  wiederum  die  Vormundschaft ­
  gegen  S00  Mark  an  Thomas  vonBurgh,  der  nunmehr
in  seiner  neuen  Eigenschaft  die  sämmtlichen  Güter,  welche  Nesta’s
Vater  von  St.  Edmund  zu  Lehen  gehabt  hatte,  herausverlangte.  Es
kam  zu  einem  langen  und  beschwerlichen  Processe,  in  welchem
der  Abt  sein  Recht  auf  die  beiden  dem  Adam  auf  Lebenszeit
gegebenen  Güter  geltend  zu  machen  suchte;  aber  vergeblich,  die

1)  Vergl.  die  Urkunde  des  Abtes  Anselm  (s.  III.  S.  145)  beiRokevvoo  d,  Notes  pag.  140.
2 )  .1  o  c  e  1  i  n  pag.  42.
3 )  Vergl.  meine  engl.  Reichs-  und  Rechtsgeschichte  Bd.  2.  S.  204  u.  ff.
4 )  Uber  diese  Angelegenheit  s.  Jocelin  pag.  72  sqq.
            
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