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Phillips
leben auf zwei und fünfzig und drei Viertel. Diese Lehen waren verschiedentlich
vertheilt: Einige Ritter, wie Alberich de Ver, hatten
deren fünf und ein halb und Wilhelm von Hastings, damals
(1200) der Marschall 1 von St. Edmund 2 , fünf, Andere, wie Adam
de Berningham, nur ein Viertel. Nachdem dann die Ritter das
Homagium geleistet batten, begehrte Samson von ihnen die Feststellung
der üblichen Beihilfe 3 (auxilium); sie sagten ihm auch
ein Pfund Sterling für jedes Ritterleben zu, allein bald wurden sie
unter einander darüber einig, dass sie doch nur 40 Pfund statt 52
zahlen wollten, indem sie behaupteten, dass wie bei andern Verhältnissen
z. B. bei Wachtdiensten und bei dem Scutagium, zwölf Ritterlehen
den übrigen vierzig aushelfen müssten; so sei es also auch bei
der dem Abte zu leistenden Abhilfe zu halten 4 . Samson konnte im
Augenblicke Nichts dagegen thun, aber er versprach es sich, den
günstigen Augenblick abzuwarten, um die Ritter zu ihrer Pflicht
anzuhalten. Es vergingen vierzehn Jahre, ehe er diesen Kampf mit
seiner Ritterschaft aufnahm, aber er ging siegreich aus demselben
hervor 5 . ImJahre 1196 nämlich liess er wegen dieser Angelegenheit
seine Ritter vor die königliche Curie citiren; sie wussten dann freilich
den Abt durch Ausbleiben und selbst dann, wenn sie erschienen,
durch die Erklärung hinzuhalten, dass sie, da wiederum Andere ausgeblieben
waren , ohne ihre Pares Curiae nicht antworten könnten.
Samson beschwerte sich darüber bei dem Grossrichter, dem Erzbischof
H ub ert von Canlerbury, der dann die Ritter einzeln nöthigte,
über ihre Verpflichtungen Auskunft zu geben. Es geschah diess
zuerst in dem Lehnshofe des Abtes, doch das genügte nicht zur vollen
Sicherheit und so nahm Samson alle seine Ritter sammt ihren Frauen
i) Er ist nicht mit dem dem Cellerarius untergeordneten Seneschall zu verwechseln.
S. oben IV. S. 151.
3 ) Wilhelm von Hastings war der Sohn Rudolfs von Hastings und der jüngere Bruder
Heinrich's, für welchen sein Oheim Thomas im Jahre 1182 das Amt des Seneschalls in
Anspruch nahm. (S. unten S. 203.). R oke wood, Notes pag. 129 sqq. bringt mehrere
interessante, diesen Gegenstand betreffende Urkunden bei. Gedachter Wilhelm ist aber
nicht mit dem Mönche gleichen Namens (Jocelin pag. 14) zu verwechseln, wie diess
bei Roke wood, Index pag. 164 geschieht. S. oben VII. S. 166.
3 ) Vergl. Yates, History and Antiquities of St. Edmunds Bury pag. 166 sqq.
4 ) Jocelin pag. 20.
5 ) Jocelin pag. 46.