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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Samson  von  Tottington,  Abt  von  St.  Edmund.

19S

ich  ein  andres  Mal:  „Herr,  ich  hörte,  wie  du  in  dieser  Nacht  wach
warst  und  tief  aufgeseufzet  hast“.  „Das  nimmt  mich  nicht  Wunder“,
antwortete  er,  „du  nimmst  an  allem  Erfreulichen,  an  Speise,  Trank
und  Reisen  mit  mir  Theil  und  kümmerst  dich  wenig  um  die  Versorgung ­
  von  Haus  und  Hausstand,  nicht  um  die  mannigfaltigen  und
schweren  Angelegenheiten  der  Seelsorge,  die  mich  peinigen,  mein
Gemiith  quälen  und  mir  Seufzer  entlocken.“  Mit  aufgehobenen  Händen
rief  ich  aus:  „Vor  solcher  Angst  wolle  mich  der  allmächtige  und
barmherzige  Gott  bewahren!“  Bei  solchen  Gelegenheiten  wünschte
sich  dann  der  Abt  in  seine  frühere  Zeit  zurück,  ehe  er  Mönch
geworden  war  und  nur  seine  fünf  bis  sechs  Mark  jährlich  hatte
um  sich  in  den  Schulen  durchzuhelfen.
Jocelin  fand  öfters  Veranlassung,  den  Abt  gegen  unverdiente
Schmähungen  zu  vertheidigen.  Mit  Ovid 1  sagt  er:  Summa  petit
livor,  aber  er  mochte  doch  auch  nicht  für  einen  Schmeichler  gelten,
der  um  die  Gunst  des  Abtes  buhle 3 .  Ihm  war  von  Einem,  der  seine
Schrift  durchsah,  bemerkt  worden,  dass  er  Manches  in  dieser  Hinsicht
unterdrückt  habe,  was  er  hätte  sagen  sollen.  Auf  weiteres  Befragen,
was  denn  ungebührlicher  Weise  mit  Stillschweigen  übergangen
worden  sei,  erwiederte  Jener:  „Siehst  du  nicht,  dass  der  Abt  die
heimfallenden  Güter  des  Conventes,  wem  er  will,  so  wie  auch
die  Vormundschaft  über  Erbtöchter  und  Witwen  auf  solchen  Gütern
nach  seinem  Belieben  übergibt?  Siebst  du  nicht,  wie  der  Abt  alle
auf  die  Lehen  des  Conventes  bezüglichen  Klagen  und  Ansprüche
durch  königliches  Rescript  an  sich  zieht  und  zwar  vornehmlich  solche,
aus  welchen  sich  ein  Gewinn  erwarten  lässt;  solche  Dinge,  aus
welchen  kein  Gewinn  zu  hoffen  ist,  überlässt  er  dem  Cellerarius  oder
dem  Sacrista  oder  anderen  Beamten?“  Jocelin  wiess  diese  Vorwürfe
mit  richtiger  Bezugnahme  auf  das  geltende  Recht  zurück,  wonach
jene  Heimfallrechte,  so  wie  die  Vormundschaftsrechte  über  die
Töchter  und  Witwen  der  Vasallen  dem  Lehensherrn,  derdasHomagium
empfängt,  zustehen;  auch  habe  er,  bemerkt  er  weiter,  niemals  wahrgenommen, ­
  dass  der  Abt  einen  Process  anders  an  sich  gezogen  habe,
als  nur  dann,  wenn  der  Convent  sich  einer  Versäumniss  schuldig
gemacht  hatte.

*)  Ovid.  Remed.  Am.  369.
Jocelin  pag-.  77
13*
            
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