Samson von Tottington, Abt von St. Edmund.
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ich ein andres Mal: „Herr, ich hörte, wie du in dieser Nacht wach
warst und tief aufgeseufzet hast“. „Das nimmt mich nicht Wunder“,
antwortete er, „du nimmst an allem Erfreulichen, an Speise, Trank
und Reisen mit mir Theil und kümmerst dich wenig um die Versorgung
von Haus und Hausstand, nicht um die mannigfaltigen und
schweren Angelegenheiten der Seelsorge, die mich peinigen, mein
Gemiith quälen und mir Seufzer entlocken.“ Mit aufgehobenen Händen
rief ich aus: „Vor solcher Angst wolle mich der allmächtige und
barmherzige Gott bewahren!“ Bei solchen Gelegenheiten wünschte
sich dann der Abt in seine frühere Zeit zurück, ehe er Mönch
geworden war und nur seine fünf bis sechs Mark jährlich hatte
um sich in den Schulen durchzuhelfen.
Jocelin fand öfters Veranlassung, den Abt gegen unverdiente
Schmähungen zu vertheidigen. Mit Ovid 1 sagt er: Summa petit
livor, aber er mochte doch auch nicht für einen Schmeichler gelten,
der um die Gunst des Abtes buhle 3 . Ihm war von Einem, der seine
Schrift durchsah, bemerkt worden, dass er Manches in dieser Hinsicht
unterdrückt habe, was er hätte sagen sollen. Auf weiteres Befragen,
was denn ungebührlicher Weise mit Stillschweigen übergangen
worden sei, erwiederte Jener: „Siehst du nicht, dass der Abt die
heimfallenden Güter des Conventes, wem er will, so wie auch
die Vormundschaft über Erbtöchter und Witwen auf solchen Gütern
nach seinem Belieben übergibt? Siebst du nicht, wie der Abt alle
auf die Lehen des Conventes bezüglichen Klagen und Ansprüche
durch königliches Rescript an sich zieht und zwar vornehmlich solche,
aus welchen sich ein Gewinn erwarten lässt; solche Dinge, aus
welchen kein Gewinn zu hoffen ist, überlässt er dem Cellerarius oder
dem Sacrista oder anderen Beamten?“ Jocelin wiess diese Vorwürfe
mit richtiger Bezugnahme auf das geltende Recht zurück, wonach
jene Heimfallrechte, so wie die Vormundschaftsrechte über die
Töchter und Witwen der Vasallen dem Lehensherrn, derdasHomagium
empfängt, zustehen; auch habe er, bemerkt er weiter, niemals wahrgenommen,
dass der Abt einen Process anders an sich gezogen habe,
als nur dann, wenn der Convent sich einer Versäumniss schuldig
gemacht hatte.
*) Ovid. Remed. Am. 369.
Jocelin pag-. 77
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