Samson von Tottington, Abt von St. Edmund. 187
zu seinem Amte gelangt zu sein Die Veranlassung dazu wurde durch
folgenden Umstand herbeigeführt:
Eine vornehme Person wollte eine Vision gehabt haben-,
nach welcher der heilige Edmund ausserhalb seines Schreines liegend
gesehen worden war, seufzend, dass er seiner Kleider beraubt,
vor Hunger und Durst vergehe und dass sein Friedhof und
die Vasallen der Kirche nachlässig bewacht wurden. Samson trug
diess im Convente vor und bemerkte: „Der heilige Edmund sagt,
dass er nackt sei, weil Ihr Eure alten Kleider den nackten Armen
entziehet und mit Widerstreben das gebet, was Ihr zu geben verpflichtet
seid, insbesondere von Speis’ und Trank; auch ist die Unaufmerksamkeit
und Nachlässigkeit des Sacrista und seiner Gehilfen
durch das neuliche Brandungluck 3 offenbar geworden.“ Manche der
Brüder versuchten den durch diese Rede betrübten Convent mit einer
andern Interpretation jenes Gesichtes zu trösten: „Die nackten Glieder
des heiligen Edmund sind wir und sein nackter Leib ist der
Convent, denn wir sind unserer alten herkömmlichen Einkünfte und
Freiheiten beraubt. Der Abt hat Alles: die Kammer, die Sacristei
und Cellerarie und wir kommen vor Hunger und Durst um, die wir
unsere Nahrung nur von dem Cleriker des Abtes und seiner Verwaltung
beziehen. Waren die Wächter des Grabes nachlässig, so
möge der Abt selbst es sich zuschreiben, denn er hat sie bestellt“.
Hiervon wurde dem Abte gelegentlich auf seiner Rückreise von
London Mittheilung gemacht, worüber er sich sehr erzürnte und
sprach: „Sie wollen den Traum auf mich verdrehen; beim Antlitz
Gottes! sobald ich nach Hause komme, werde ich ihnen die herkömmlichen
Einnahmen, die sie die ihrigen nennen, zurückgeben,
werde meinen Cleriker von der Seite des Cellerarius hinwegnehmen
und sie sich selbst überlasen und dann ihre Weisheit zu
Ende des Jahres erkennen. Ich habe dieses Jahr hindurch im
Kloster mich aufgehalten und habe die Cellerarie ohne Schulden
verwaltet und dafür danken sie mir so!“
1 ) S. unten S. 188.
2 ) Jocelin pag. 80 sqq.
3 ) S. unten XII. S. 198.