Samson von Tottington, Abt von St. Edmund.
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auswählen wollen. Die Namen dieser drei sollen dann aufgeschrieben
und diese Schrift jenen Dreizehn versiegelt mitgegeben
werden. Erst dann, wenn Letztere vor dem Könige erscheinen und
hinsichtlich der freien Wahl sichergestellt sind, darf das Siegel erbrochen
werden, so dass man dann weiss, welche drei dem Könige
zu nennen sind. Will aber der König nicht gestatten, dass Jemand
aus dem Convente erwählt werde, so soll die Schrift uneröffnet den
sechs Vertrauensmännern zurückgegeben und ihr Geheimniss für
ewige Zeit verwahrt bleiben.“ So Samson; alsbald schritt man zur
Wahl der sechs Vertrauensmänner; unter denselben fand sich
auch der dritte Prior Hugo wieder. Den fünften Psalm: „Verba mea
auribus percipe, Domine“ singend, zogen die Mönche aus dem
Capitelsaal hinaus, in welchem jene sechs zurückblieben und in der
angegebenen Weise, die Regel des heiligen Benedict zur Hand,
das ihnen aufgetragene Geschäft vollendeten. Unterdessen sprachen
die Mönche unter sich wieder viel darüber, wer etwa die drei zu
Erwählenden sein könnten; in dem Punete waren sie aber Alle einverstanden,
dass einer von den dreien Samson sein würde: er habe
Mühen, ja selbst die Todesgefahr für das Reste des Klosters ausgestanden,
er sei vom Abte Hugo gefesselt und eingesperrt worden,
weil er für das gemeinsame Wohl gesprochen; er habe zum Schweigen,
aber nicht zum Schmeicheln gezwungen werden können. Nachdem
dann die sechs Vertrauensmänner ihr Geschäft beendigt hatten,
wurde der Convent wieder in das Capitel berufen. Hierauf nahm der
Prior das Wort und fragte: wie es dann wohl gehalten werden solle,
wenn der König keinen von jenen dreien annehmen wolle? Für
diesen Fall kam man überein, den anzunehmen, welchen der König
wolle, vorausgesetzt, dass es ein Mitglied des Conventes sei.
Schliesslich machte noch Samson, der zu den Füssen des Priors
sass, den Vorschlag; „es ist wohl geeignet, dass wir Alle auf das
Wort der Wahrheit schwören, dass derjenige, auf welchen etwa
die Wahl fallen sollte, die Mönche geziemend behandeln, die höheren
Klosterbeamten nicht ohne Zustimmung des Convents ändern,
den Sacrista nicht beschweren, und Niemand ohne jene Zustimmung
als Mönch aufnehmen wolle.“ Alle hoben die Hände auf und stimmten
hei. Endlich wurde noch festgestellt, dass die Dreizehn für den
Fall, dass der König einen Auswärtigen zum Abte machen wolle,