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Phillips
seinen Sachen an sich genommen hatten, sich durch Pfand und
Geiseln verpflichten und nahmen ein Inventarium über den ganzen
Bestand der zum kirchlichen Schatz gehörigen Sachen auf 1 . Auch
hier tritt ein germanischer Rechtsgrundsatz darin hervor, dass
Schenkungen auf dem Siechbette nicht stattfinden sollen 2 ; es
wurde daher in solchen Fällen eine Rückforderung angestellt, in Beziehung
auf welche in diesem Falle selbst für den Capellan des
Verstorbenen Bürgschaft von dem Prior geleistet werden musste.
Die beiden Ritter, welche hier im Namen des Königs gleichsam die
Vormundschaft an dem Lehen 8 ausübten, wollten aber noch weiter
gehen, nämlich auch die städtischen Behörden von Bury St. Edmunds
absetzen und neue an ihre Stelle erwählen 4 . Hiegegen erhob d<*r
Convent Einsprache und schickte desshalb abermals eine Botschaft
an Ranulph von Glanvilla. Dieser entgegnete unfreundlich, dass
er zwar allerdings wisse, die Stadt habe vierzig Pfund jährlich an
die Sacristei zu zahlen, aber schon Abt Hugo habe ganz nach seinem
Belieben von seinem Zimmer aus ohne den Convent zu fragen, die
städtische Präfectur besetzt und somit sei es nicht zu verwundern,
dass die Stellvertreter des Königs dasselbe tliäten; warum seien
die Mönche solche Thoren gewesen, dass sie Solches durch ihren
Abt hätten geschehen lassen! Jocelin macht dazu die Bemerkung,
der Grossrichter habe übersehen, dass die Mönche, sobald sie in
irgend einer Sache, es sei mit Recht oder Unrecht, widersprechen,
sogleich für Händelsucher ausgescholten würden, ja sie könnten froh
sein, wenn man sie nicht der Majestätsbeleidigung beschuldigte und
mit Gefängniss oder Verbannung bestrafte. Jocelin meint auch, es
sei in solchen Fällen besser zu schweigen und lieber zum Confessor
als zum Märtyrer zu werden. So half auch in diesem Falle kein
Widerstreben, obschon Samson vor Allen sich sehr entschieden
so lange als möglich gegen jenes Verfahren aussprach; endlich
musste der Convent der Gewalt nachgeben und die bisherigen städtischen
Behörden wurden entfernt und durch neue ei setzt.
1) Der Bericht dieser Commissarien ist auf die Nachwelt gekommen. S. Rokewood
pag. 109. Die Jahreseinnahmen betrugen darnach 414 Pfund, 4 Schillinge
und 8 Pence.
2 ) Vergl. mein deutsches Privatrecht Bd. 1. §-29 S. 258.
3 ) S. deutsches Privatrecht ßd. 2. §. 233. S. 501.
4 ) Jocelin pag. 53 sqq.