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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

ISO

Phillip

sämmtlichen  eigenmächtig  verfertigten  Siegel  ab,  und  siehe  da!  es
kamen  deren  nicht  weniger  als  dreiunddreissig  zum  Vorschein  i.
Auf  die  Stimmen  derer  aber,  welche  von  solchen  Vergeudungen  abmahnten, ­
  wollte  der  Abt  nicht  hören,  im  Gegentheil,  er  bestrafte  diejenigen, ­
  welche  ihm  derartige  Vorstellungen  machten;  dies  war
z.  B.  das  Loos  des  Priors  Hugo,  der  zur  Strafe  abgesetzt  und  auf
einen  abgelegenen  Klosterhof  geschickt  wurde  3 .
Um  es  aber  richtiger  würdigen  zu  können,  welche  Bedeutung
diese  Unordnung  in  der  äussern  Verwaltung  des  Klosters  St.  Edmund ­
  hatte,  erscheint  es  genügend,  näher  auf  die  Verfassung  desselben, ­
  welche  unter  seinem  schwachen  Abte  eine  hauptlose  Republik
  zu  werden  drohte,  einzugehen.  Der  Convent  pflegte  in  jener  Zeit
aus  etwa  achtzig  Mönchen  zu  bestehen  3 ;  dazu  kamen  fünfzehn
Capläne,  welche  vornehmlich  dem  Abte,  zum  Theil  auch  den  höheren ­
  Klosterbeamten  zur  Seite  standen.  Ferner  gehörten  zum  Kloster
mehr  als  hundert  Handwerker  und  andere  Ministerialen  und  dreissig
bis  vierzig  Priester,  welche  in  den  verschiedenen  Capellen  und  Kirchen ­
  den  Gottesdienst  hielten;  fünfzig  Ritter  waren  des  Abtes
Mannen.
Unter  allen  Klosterbeamten  nahm  der  Prior  die  höchste
Stellung  ein;  auf  jenen  vorhin  erwähnten  Hugo  war  im  Jahre  1483
Robert  im  Priorate  gefolgt;  besonders  wichtig  war  diese  Stellung
während  der  Sedisvacanz,  denn  neben  dem  Abte  galt  er  nicht  etwa
für  den  zweiten  Abt  4 ,  obschon  er  öfters  für  ihn  eintrat.  Zur  Aushilfe ­
  waren  ihm  der  Subprior  und  der  dritte  Prior  (tertius  Prior)
b^igegeben.
Wie  der  Abt  der  geistige  Vater  des  ganzen  Conventes  war,  so
galt  der  Cellerarius  gleichsam  für  den  Nährvater  und  wird  daher
auch  als  secundus  Pater  bezeichnet  5 .  Er  hatte  für  den  gesammten
Lebensunterhalt  der  Mönche  und  überhaupt  der  Bewohner  des  Klo-*)

  .1  o  c  e  1  i  ii  p.  28.
2 )  J  o  cel  i  n  p.  3.
Yates  1.  c.  p.  188  sqq.
4 )  Regula  S.ßened  cap.  65.  —  S.  Joeelin  pag.  93:  talis  dcberet  esse  prior
iiostri  conventus,  ut  si  quid  majoris  oriretur  questionis  de  ecclesiasticis  vel  secularibus
  negotiis,  abbate  absente,  ad  priorem  quasi  ad  majorem  et  discretiorein  posset
referri.  —  Pag.  54:  prior,  qui  post  abbatem  caput  est  de  rebus  conventus.
5 )  Joeelin  p.  76.
            
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