Samson von Tottington, Abt von St. Edmuml.
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Mönch in dem normannischen Kloster S. Ebrulf in Ouche, zum Abte
von St. Edmundsbury; Roger, der Abt von S. Ebrulf, führte denselben
nach St. Edmund hin und setzte ihn hier trotz allen Widerspruches
der Mönche, ein i. Der heilige Anselm bot Alles auf, um der Abtei
■zu ihrem Rechte zu verhelfen, aber er vermochte Nichts weiter, als
den Mönchen, die er ganz an ihren damaligen Prior Elfer wies,
Trostbriefe zu schreiben 3 , bis es ihm endlich auf dem grossen
zu London im Jahre 1102 zur Reformation der anglikanischen
Kirche gehaltenen Conciliuin, gelang, auch jenen Eindringling zu
beseitigen. Die Acten des Conciliums sagen von dem Abte Robert
und zweien Anderen: „sie sind nicht wegen Simonie, sondern jeder
aus einer besonderen Ursache von ihren Abteien entfernt worden 3 .“
5. Robert II.
(1102? 1107? —1112.)
Ob bereits im Jahre 1102 die Abtei wieder besetzt worden
ist 4 , lässt sich nicht mit Restimmtheit ermitteln, doch findet sich im
Jahre 1107 wieder ein Abt Robert vor, der zuvor Prior von Westminster
gewesen war. In jene Zeit fällt das zweite Exil des heiligen
Anselm, und es scheint, dass König Heinrich während dessen
die Abtei dem gedachten Robert gegeben hat; Anselm erkannte ihn
erst nach seiner Rückkehr im Jahre 1107 als Abt an. Um diese Zeit
scheint er jenen Brief an die Mönche von St. Edmund geschrieben zu
haben, in welchem er sie auffordert, dem Robert als ihrem Abte gehorsam
zu sein, da der Papst denselben in die Gemeinschaft der Kirche
aufgenommen habe 5 . Er begab sich hierauf seihst nach S t. Edmunds-*)
S. darüber Anse I m. Epist. Lib. III. ep. 68. (Migne, Tom. CLIX. col. 106.) Lib. IV.
ep. 14. col. 208; ep. 20, col. 214.
2 ) Anselm. Epist. Lib. III. ep. 61, col. 94. Siehe auch ep. 101, col. 139), ep. 118,
col. 155. Lib. IV, ep. 21. col. 213 , ep. 22. col. 213. — Vergl. Hasse, Anselm von
Canterbury. Bd. 1. S . 494 u. fl'.
J ) Eadmer. Hist. Wovor. Lib. III. (Migne I. c. col. 438). — in einem Ms. Harlej.
heisst es von Robert: In genarali concilio saneto Anselmo eo quod abbatiam absque
electione contra privilegia monasterii accipere presumpserat. Vergl. Dugdale I. c.
pag. 102. — S. auch Hassen, a. O. S. 385.
') S. unten S. 144. Note 4.
°) Anselm, Epist. Lib. IV. ep. 78. col 241.