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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Phillips

seinem  Regierungsantritte  die  Gelegenheit  bot.  Er  hatte  nämlich
seinem  ehemaligen  Capellan  Her  fast  das  Bisthum  Elmham  gegeben; ­
  dieser,  welcher  als  ein  Mann  von  „wenig  Geist  und  einiger
wissenschaftlichen  Bildung“  geschildert  wird  *,  verlegte  seinen
bischöflichen  Sitz  zuerst  zwar  nach  Thetford,  richtete  dann  aber
seinen  Blick  auf  Bury  St.  Edmund’s  und  traf  in  der  Thal  Anstalten,
um  diesen  Plan  in’s  Werk  zu  setzen.  König  Wilhelm  gab  nunmehr ­
  dem  bedrängten  Abt  Balduin  den  Rath,  er  möge  selbst  nach
Rom  gehen  und  seine  Sache  dort  vertreten  2 .  Balduin  begab  sich
darauf  im  Jahre  1071  in  die  Hauptstadt  der  Christenheit,  wo  ihn
Papst  Alexander  II.  sehr  freundlich  aufnahm.  Derselbe  schenkte
ihm  unter  Anderm  einen  schönen  Altar  von  Porphyr  für  die  neue
Kirche  von  St.  Edmund,  und  zwar  mit  dem  Privilegium,  dass  auf
demselben  die  heilige  Messe  auch  zur  Zeit  des  Interdictes  gefeiert
werden  dürfe.  Dieser  Altar  wurde  mit  der  Inschrift  versehen:
Altaris  mensam  mm  reliquiis  bene  comptam
Dat  sacrat  haue  nobis  Baldwino  Pater  orbis
Poiitificum  sydus  Alexanderque  Secundus.
Ausserdem  verlieh  der  Papst  dem  Abte  die  Mitra  und  den  Stab  3 ,
so  wie  er  ihm  auch  unterm  27.  October  1071  ein  Privilegium  ausstellte, ­
  worin  er  die  völlige  Exemtion  des  Klosters  St.  Edmund  von
aller  bischöflichen  Gewalt  ausdrücklich  anerkannte  4 .  Dies  Privilegium ­
  war  das  erste  in  der  Reihe  von  sechzig 5 ,  welche  die  Abtei
von  den  Päpsten  bis  zu  ihrer  Aufhebung  erhalten  hat.
Mit  diesem  Schilde  gegen  die  Angriffe  des  Herfast  ausgerüstet,
kehrte  Balduin  nach  England  zurück,  indessen  der  Bischof  wollte
sich  dennoch  nicht  fügen  vnd  der  Streit  zog  sich  noch  längere  Zeit
hinaus.  Nachdem  dann  aber  die  streitenden  Parteien  vor  dem  Könige

4 )  W  i  1  h.  Malm  es  b.  d.  gest.  Pontif.  Anglor.  Lib.  II.  (Migne,  Tom.  CLXXIX.
col.  1519).
3 )  Dugdale  I.  c.  Doc.  XI.  De  lite  quadam  inter  Abbatem  et  Episcopum  Thetford
ebenfalls  mit  Berufung  auf  Marian.  Seot.  (S.  139.  Note  3).
3 )  S.  Dugdale  I.  c.
4 )  S.  Alex.  II.  Epist.  81.  (Migne,  Tom.  CXLVI.  col.  1363).  Bei  R  o  k  e  w  o  o  d,  Notes
pag.  101.  —  So  sagt  auch  Wil  h.  Malm  es  b.  I.  c.  col.  1522.  —  Sub  eo  (Baldwino)
et  per  eum  libertas  monasterii  ab  Alexandro  papa  data,  ut  nulli  episcopo  locus  ille
subdatur  in  aliquo,  archiepiscopi  tanlummodo  nutum  in  Iegitimis  speetaturus.
5 )  Dugdale  I.  c.  pag.  101.
            
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