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Phillips
seinem Regierungsantritte die Gelegenheit bot. Er hatte nämlich
seinem ehemaligen Capellan Her fast das Bisthum Elmham gegeben;
dieser, welcher als ein Mann von „wenig Geist und einiger
wissenschaftlichen Bildung“ geschildert wird *, verlegte seinen
bischöflichen Sitz zuerst zwar nach Thetford, richtete dann aber
seinen Blick auf Bury St. Edmund’s und traf in der Thal Anstalten,
um diesen Plan in’s Werk zu setzen. König Wilhelm gab nunmehr
dem bedrängten Abt Balduin den Rath, er möge selbst nach
Rom gehen und seine Sache dort vertreten 2 . Balduin begab sich
darauf im Jahre 1071 in die Hauptstadt der Christenheit, wo ihn
Papst Alexander II. sehr freundlich aufnahm. Derselbe schenkte
ihm unter Anderm einen schönen Altar von Porphyr für die neue
Kirche von St. Edmund, und zwar mit dem Privilegium, dass auf
demselben die heilige Messe auch zur Zeit des Interdictes gefeiert
werden dürfe. Dieser Altar wurde mit der Inschrift versehen:
Altaris mensam mm reliquiis bene comptam
Dat sacrat haue nobis Baldwino Pater orbis
Poiitificum sydus Alexanderque Secundus.
Ausserdem verlieh der Papst dem Abte die Mitra und den Stab 3 ,
so wie er ihm auch unterm 27. October 1071 ein Privilegium ausstellte,
worin er die völlige Exemtion des Klosters St. Edmund von
aller bischöflichen Gewalt ausdrücklich anerkannte 4 . Dies Privilegium
war das erste in der Reihe von sechzig 5 , welche die Abtei
von den Päpsten bis zu ihrer Aufhebung erhalten hat.
Mit diesem Schilde gegen die Angriffe des Herfast ausgerüstet,
kehrte Balduin nach England zurück, indessen der Bischof wollte
sich dennoch nicht fügen vnd der Streit zog sich noch längere Zeit
hinaus. Nachdem dann aber die streitenden Parteien vor dem Könige
4 ) W i 1 h. Malm es b. d. gest. Pontif. Anglor. Lib. II. (Migne, Tom. CLXXIX.
col. 1519).
3 ) Dugdale I. c. Doc. XI. De lite quadam inter Abbatem et Episcopum Thetford
ebenfalls mit Berufung auf Marian. Seot. (S. 139. Note 3).
3 ) S. Dugdale I. c.
4 ) S. Alex. II. Epist. 81. (Migne, Tom. CXLVI. col. 1363). Bei R o k e w o o d, Notes
pag. 101. — So sagt auch Wil h. Malm es b. I. c. col. 1522. — Sub eo (Baldwino)
et per eum libertas monasterii ab Alexandro papa data, ut nulli episcopo locus ille
subdatur in aliquo, archiepiscopi tanlummodo nutum in Iegitimis speetaturus.
5 ) Dugdale I. c. pag. 101.