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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Samson  von  Tottington,  Abt  von  St.  Edmund.

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von  dem  Könige  begrüsst  wird 1 ;  derselbe  erhielt  das  genannte  Bisllium
  bei  Gelegenheit  der  Absetzung  Stigand’s  im  Jahre  1043,
doch  wusste  dieser  bald  darauf  (1047)  dasselbe  seinem  Bruder
Aylmar  zu  verschaffen 3 .  Da  nun  aber  in  jener  Urkunde  Aelfgar
alsEarlvonOstanglien  neben  Grimketel  als  der  Bischof  genannt  wird,
jene  Würde  aber  erst  10S3  erhielt,  so  muss  entweder  Grimketel
das  Bisthum  noch  bis  zu  diesem  Zeitpuncte  gehabt  oder  in  der
Urkunde  eine  Verwechslung  mit  Aylmar  stattgefunden  haben.  Ausser
der  bisher  erwähnten  sprechen  noch  zwei  andere  von  Edward  dem
Bekenner  ausgestellte  Urkunden  von  jener  Schenkung.  Die  eine  derselben ­
  in  lateinischer  Sprache 3  bietet  keine  nähere  Zeitangabe;  die
andere  in  angelsächsischer  4  kennt  bereits  jenen  Gyrd  als  Earl  von
Ostanglien  und  Balduin,  Leofstan’s  Nachfolger,  als  Abt  von  St.  Edmund,
wäre  also  unbedenklich  in  das  Jahr  1065  zu  setzen,  wenn  nicht  etwa
Balduin  schon  bei  Lebzeiten  des  zuletzt  Genannten  als  Abt  anerkannt
worden  sein  sollte 5 .
ln  einem  alten  Verzeichnisse  derjenigen,  welche  den  Leib  des
heiligen  Edmund's  in  späterer  Zeit  unversehrt  gesehen  haben  6 ,  wird
auch  der  Abt  Leofstan  aufgeführt.  Er  Hess  nämlich  den  Schrein  des
Heiligen  öffnen  und  überzeugte  sich  auf  eine  nur  zu  handgreifliche
Weise  von  dem  Zusammenhänge  des  Hauptes  mit  dem  übrigen  Körper.
Die  nähere  Beschreibung  davon  gibt  ein  Zeitgenosse,  der  Mönch

*)  Kem  ble  1.  c.  N.  i342.  Tom.  VI,  pag.  203)  :  Unter  der  obigen  Voraussetzung,  das
Grimketel  noch  im  Jahre  1053  Bischof  war,  würde  diese  Urkunde  die  älteste  sein,
welche  von  der  gedachten  Schenkung  spricht:  die  in  der  vorigen  Note  angegebene
Urkunde  setzt  die  geschehene  Schenkung  schon  voraus.
2 )  Vergl.  Wi  1  h.  Malmes  b.  d.  gest.  Pont.  Aiiglor.Lib.il.  (M  ig  n  e  I.  c.  col.  1548.
i.  f.  Et  pro  auro  Grimketel  electus  tenuit  duas  parochias  orientalium  Anglorum  et
australium  Saxonurn.  Interces.su  vero  temporis  sic  redditis  rationibus  Stigandus  evaluit,
  ut  sibi  australium  Saxonurn  episcopatum  restitueret  et  orientalium  Anglorum  fratri
Egelmaro  acqireret.
y )  Kemble  1.  c.  N.  915.  pag.  252.  Diese  Urkunde  sagt  hierüber:  Annuo  etiam  sancto
Eadmundo  terram  adMyldenhale  cum  victu  et  hominibus  et  jura  regaliaVIII.  et  dimidium
placitorum  (al.  dimidii  hundredorum)  ad  Dhinghowe  quod  Anglice  dicitur  nygendhalf
hundred  ;  et  omnium  villarum  suarum  jura  regalia  annuo  in  omnibus  terris  quas
modo  habent  et  quas  adhuc  adquisituri  sunt  in  dei  amore  ac  mei  ac  totius  populi.
*)  Kemble  I.  c.  N.  874.  pag.  220.
5 )  S.  unten  S.  138.
6 )  BeiDugdale  I.  c.  pag.  139.  S.  auch  Val  es  J.  e.  p.  53,
            
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