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Phillips
eben so unrichtig, wie die Annahme, dass erst Bald uin, Leofstan's
Nachfolger, damit begnadigt worden sei Zunächst steht so viel fest,
dass die Schenkung nicht in die Zeit vor das Jahr 1052 zu setzen
ist, denn erst damals ist die Königinn Emma gestorben und vor ihrem
Tode konnte von der Verleihung ihres Witthums, welches Ae 1 fric,
der Sohn Withgar's für sie in seinem Gewahrsam hatte, nicht die
Bede sein. Man könnte zwar dagegen den Einwand erheben, Edward
habe sich bald nach seinem Regierungsantritte veranlasst gesehen,
seine Mutter, wegen ihres Verhaltens gegen ihn, an ihrem Besitzthume
zu strafen 2. Allein dies bezog sich doch nur auf ihre Schätze
an Gold und Geschmeide, welche sie aufgehäuft hatte, nicht aber auf
ihr Witthums. Ausserdem ist aus Urkunden ersichtlich, dass Edward
das Witthum seinerMutter noch selbst eineZeit lang in seiner eigenen
Hand behalten hat 4 . Andrerseits darf die Schenkung auch nicht später
als in das Jahr 1057 gesetzt werden. Damals erhielt nämlich
Aelfgar, der bisherige Earl von Ostanglien, nach dem Tode seines
Vaters Leofric, Mercia, während Ostanglien oder wenigstens
Suflolk an Gyrd, den Sohn Godwin’s gegeben wurde. In der
ersten diese Schenkung betreffenden Urkunde 5 wird nun aber
Aellgar noch als Earl von Ostanglien bezeichnet 6 . Bedenken erregt
nur eine andere, ebenfalls jener Schenkung erwähnende Urkunde
Edward’s, in welcher Grimketel als Bischof von Suffolk (Elrnham)
A ) Yat e s I. c. pag. 75 sagt: In the first year'of his reign the king came to ßury on
St. Edmund’s day, and the next morning seeing the young monks eating barley bread,
enquired of abbot Balduin etc. Dies ist ein offenbarer Anachronismus , da Edward
im Jahre 1042 König, Balduin aber erst im Jahre 1065 Abt wurde.
2 ) W i I h. M a 1 m e s b. I. c. I. 106. col. 1175.
3 ) Vergl. Lappenberg, Geschichte von England. Bd. 1. S. 498.
') K e m b I e I, c. N. 874.
5 ) Es ist sehr zu bedauern, dass der um die Geschichte seines Vaterlandes so hoch verdiente
Kemble in seinem Werke so wenig fiir die Chronologie gethan, ja nicht einmal
eine streng chronologische Ordnung der einzelnen Urkunden da beobachtet hat,
wo sich diese ohne grosse Mühe erkennen Iiess.
6 ) Die Urkunde (K ein bl e I. c. N. 883. p. 225) lautet : Edward king gret Aylmar biscop
and Aelfgar eorl andToly and alle mine theines in Suffolc frendlice and ic kidh ihn dhat
ic wille dhat dhe half nigenda hundred socne dhe ic hebbe ihiven God and seynt Eadmunde
mine mey dhat it liggen into dhat baiegen minster at Eadmundes biri so ful and
so fordh so mine moder it formest aihte and it Aelfric wihtgares sune hire to hande
bewiste and ic ne am hicnowe dhat it ani man udhe denen ut neydher ne hamsocne ne
grithbrechc ne forstal ne fibtwite ne hebbercthef ne non dcre rihte dha dhidher in mid
rillte ibered bc füllen wite.