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Phillips
er sich ausdrückt: „sechs Jahre langTag undNacht“ verweilt hatte 1 .
In den Jahren 1198 und 1200 besorgte er das Geschäft der
Aufnahme der Gäste 2 , welches in damaliger Zeit kein geringfügiges,
sondern vielmehr ein sehr schwieriges war 3 . Nachmals wurde er
Eleemosynarius; als solchen bezeichnete ihn auch ein Zeitgenosse ;
Wilhelm von Dice 4 .
Die Chronik des Jocelin bricht beim Jahre 1 202 ohne Schluss
ab und es steht daher zu vermuthen, dass derselbe um diese Zeit
gestorben sei. Er hat ausserdem eine Schrift: De miraculis
S. Rodberti, eines im Jahre 1181 von Juden martyrisirten
Knaben, verfasst 5 , auch wird ihm noch ein Werk zugeschrieben,
welches sich in der Cottonischen Bibliothek vor einem zerstörenden
Brande befunden haben soll, und zwar unter dem Titel: „Chronica
Jocelini de Brakelonda de rebus domesticis Coenobii St. Edmundi
de Burgo: li. e. de Abbatibus prioribus et caeteris ofßcialibus,
de electionibus, de litibus et rebus qualitercunque ad istud
Coenobium specta?itibus 6 . u Es mag sein, dass Jocelin wirklich noch
ein Werk verfasst hat, indessen liegt nach dem Inhalte der von Rokewood
herausgegebenen Chronik die Vermuthung nahe, dass jene mit
dieser eine und dieselbe Schrift ist, denn von häuslichen Angelegenheiten,
von den Äbten, Prioren und anderen Beamten, von Wahlen,
Streitigkeiten und vielen anderen das Kloster betreffenden Gegenständen
wird gerade in der vorliegenden Chronik ausführlich
gehandelt. Es möchte daher kein Verlust zu beklagen sein.
Was nun den Styl Jocelin’s anbetrifft, so ist derselbe einfach 7 ;
hin und wieder schmückt er seine Rede mit Stellen aus der heiligen
Jocelin, Chron. p. 27 — nisi qiiia cum eo VI annis existens die ac nocte vite
scilicet meritum et sapientie doctrinam plenius agnoscerem. Auch sagt er in Beziehung
auf seine Beobachtungen p. 19: plurima notans et memorie commendans.
Vergl. auch p. 26.
2 ) Jocelin, Chron. p. 71. p. 95.
3 ) Nach dem Capit. Aquisgr. ann. 817. cap. 63 (Pertz, Monum. Germ. hist.
Tom. III. p. 203) Hesse sich schon aus dieser Stellung des Jocelin auf den höheren
Grad seiner Bildung schliessen, indem es daselbst heisst: Ut docti fratres eligantur,
qui cum superveniefttibus monachis (al. hospitibus) loquantur.
4 ) Jocelin, Chron. p. 50.
5 ) Jocelin, Chron. p. 12. — Vergl. Rokewootl, Notes, p. 114.
G ) B o k e w o o d, Pref. p. IX.
7 ) Das Latein ist das seiner Zeit; in den Bestimmungen der Zahlen folgt er den»
noch heute üblichen französischen Brauche; siebzig ist bei ihm sexaginta et decem,
achtzig quater viginti. S. Jocelin , p. 2. 34. 37. 42.