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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Roth  von  Schreckenstein

u.  s.  w.  Es  wird  also,  wie  es  scheint,  von  dem  unbekannten  Chronisten ­
  die  ganze  Kaufsumme  irrthiimlich  auf  die  Stadt  Villingen  und
deren  Beisteuer  bezogen.
Einigermassen  wird  die  wahre  Sachlage  aufgeklärt  durch  eine
Urkunde,  welche  Herzog  Albrecht  von  Österreich  am  2.  December
1326  zu  Ensisheim  ausgestellt  hat 1 )-  Der  Herzog  stellt  nämlich  der
Stadt  einen  Schadlosbrief  aus  und  sagt  ihr  in  demselben  zu,  er  werde
sie  dafür  entschädigen,  insoferne  sie  durch  Geiselschaft,  Leistung
u.  s.  w.  in  Nachtheil  käme,  wenn  sie  den  Grafen  von  Fürstenberg
die  2000  Mark  Silbers  richte,  welche  sie  denselben  richten  solle  und
ihm,  dem  Herzoge,  jene  1000  Mark,  welche  er  ihr  vorgestreckt  habe.
Fernerhin  verspricht  er,  die  Stadt  schadlos  zu  halten  für  alle  Kosten,
die  ihr  etwa  dadurch  erwachsen  möchten,  dass  sie  für  den  Rest  der
Summe,  welche  er,  der  Herzog,  den  Grafen  von  Fürstenberg  noch
zu  bezahlen  habe,  Mitgült  und  Bürge  geworden  sei.  Demnach  hatte
also  die  Stadt  den  Grafen  von  Fürstenberg  2000  Mark  Silbers  zu
zahlen  und  für  weitere  5300  Mark  Bürgschaft  zu  leisten.  Doch
dürfte  sich  vielleicht  die  Bürgschaft  nur  auf  eine  geringere  Summe
belaufen  haben,  wenn  nämlich  der  Herzog  den  Grafen,  was  beinahe
anzunehmen  ist,  bereits  eine  Baarzahlung  geleistet  hatte.  Welche
Bewandtniss  es  mit  den  vorgestreckten  1000  Mark  Silbers  hat,  ist
aus  der  Urkunde  nicht  zu  entnehmen 2 ).
Obgleich  nun  die  Kaufurkunde  vom  30.  November  den  Passus
enthält  „vmb  achthalb  tusent  mark  silhers  lothiges  vnd  gebes  Vilinger
  geweges,  des  wir  von  inen  gar  vnd  gentzlichen  geweret  vnd
verrichtet  sin“,  so  ist  doch  derselbe  nicht  von  einer  vollständigen
Zahlung  zu  verstehen.  Am  13.  August  1329  bekennen  die  Grafen
Johann  und  Götz  von  Fürstenberg,  dass  sie  um  das  Silber,  so  ihnen
noch  auf  diesen  Tag  die  edeln  Fürsten  und  gnädigen  Herren  Herzog
Albrecht  von  Österreich  und  seine  Brüder  schuldig  sind  um  den
Kauf  von  Villingen,  an  die  erbaren  Leute  den  Schulsheissen,  Bürgermeister ­
  und  die  Bürger  gemeiniich  von  Villingen  gestossen  und  wili)

  An  zinslag  vor  sant  Nyclaustag  1326.  Orig,  im  Archive  zu  Villingen.  Beilage  VII.
Vielleicht  bezieht  sich  das  Wort  „inen“  nicht  auf  die  zu  Eingang  der  Urkunde
genannten  Schultheiss,  Bürgermeister  und  Rath  der  Stadt  Villingen,  sondern  auf  die
Grafen  von  Fürstenberg?
            
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