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Roth von Schreckenstein
u. s. w. Es wird also, wie es scheint, von dem unbekannten Chronisten
die ganze Kaufsumme irrthiimlich auf die Stadt Villingen und
deren Beisteuer bezogen.
Einigermassen wird die wahre Sachlage aufgeklärt durch eine
Urkunde, welche Herzog Albrecht von Österreich am 2. December
1326 zu Ensisheim ausgestellt hat 1 )- Der Herzog stellt nämlich der
Stadt einen Schadlosbrief aus und sagt ihr in demselben zu, er werde
sie dafür entschädigen, insoferne sie durch Geiselschaft, Leistung
u. s. w. in Nachtheil käme, wenn sie den Grafen von Fürstenberg
die 2000 Mark Silbers richte, welche sie denselben richten solle und
ihm, dem Herzoge, jene 1000 Mark, welche er ihr vorgestreckt habe.
Fernerhin verspricht er, die Stadt schadlos zu halten für alle Kosten,
die ihr etwa dadurch erwachsen möchten, dass sie für den Rest der
Summe, welche er, der Herzog, den Grafen von Fürstenberg noch
zu bezahlen habe, Mitgült und Bürge geworden sei. Demnach hatte
also die Stadt den Grafen von Fürstenberg 2000 Mark Silbers zu
zahlen und für weitere 5300 Mark Bürgschaft zu leisten. Doch
dürfte sich vielleicht die Bürgschaft nur auf eine geringere Summe
belaufen haben, wenn nämlich der Herzog den Grafen, was beinahe
anzunehmen ist, bereits eine Baarzahlung geleistet hatte. Welche
Bewandtniss es mit den vorgestreckten 1000 Mark Silbers hat, ist
aus der Urkunde nicht zu entnehmen 2 ).
Obgleich nun die Kaufurkunde vom 30. November den Passus
enthält „vmb achthalb tusent mark silhers lothiges vnd gebes Vilinger
geweges, des wir von inen gar vnd gentzlichen geweret vnd
verrichtet sin“, so ist doch derselbe nicht von einer vollständigen
Zahlung zu verstehen. Am 13. August 1329 bekennen die Grafen
Johann und Götz von Fürstenberg, dass sie um das Silber, so ihnen
noch auf diesen Tag die edeln Fürsten und gnädigen Herren Herzog
Albrecht von Österreich und seine Brüder schuldig sind um den
Kauf von Villingen, an die erbaren Leute den Schulsheissen, Bürgermeister
und die Bürger gemeiniich von Villingen gestossen und wili)
An zinslag vor sant Nyclaustag 1326. Orig, im Archive zu Villingen. Beilage VII.
Vielleicht bezieht sich das Wort „inen“ nicht auf die zu Eingang der Urkunde
genannten Schultheiss, Bürgermeister und Rath der Stadt Villingen, sondern auf die
Grafen von Fürstenberg?