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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Roth  von  Schreckenstein

schaft  Pfirt  erworben,  ein  Ereigniss,  welches  auf  die  Haltung  der
Reichsstädte  im  Eisass  nieht  ohne  Einfluss  blieb,  und  auch  die  Bürger
von  Villingen  dazu  bestimmt  haben  kann,  sich  in  Habsburgischen
Schutz  zu  begeben.  Herzog  Albrecht  handelte,  wie  bereits  bemerkt
wurde,  zugleich  auch  im  Namen  aller  seiner  Brüder,  als  er  den
Villingern  seinen  Schutz  und  Schirm  bewilligte.
Sollte  nun  auch  die  Stadt,  aus  dem  am  30.  Mai  1324  mit  den
Grafen  Johann  und  Götz  abgeschlossenen  Vertrage,  das  Recht  abgeleitet ­
  haben,  sich  unter  anderweitigen  Schirm  zu  begeben,  wenn
sich  die  genannten  Brüder  nicht  einigen  könnten 1 ),  so  darf  doch
nicht  übersehen  werden,  dass  die  Huldigung  acht  Tage  vor  Ablauf
der  den  Grafen  laufenden  Frist  erfolgte  und  dass  dieselbe  keine  die
Rechte  des  Grafen  anerkennende  Clausei  enthält.  Bader  bemerkt
ganz  richtig,  dass  die  Stadt  seit  dem  16.  Juni  vor  der  Hand  nur  in
einem  blossen  Schutzverhältniss  zu  Österreich  stand  und  dass  die
Eigenthumsrechte  des  Grafen  von  Fürstenberg  durch  die  Huldigung
nicht  verändert  werden  konnten.  Dass  die  Grafen  Johann  und  Götz
die  Sache  so  auffassten,  unterliegt  keinem  Zweifel.  Am  23.  August
1326  wurde  in  Offenburg  unterhandelt 2 ).  Es  beurkundet  nämlich
Graf  Rudolf  von  Hohenberg  an  diesem  Tage,  dass  er  sich  eidlich
verpflichtet  habe,  Tröster  und  Bürge  dafür  zu  sein,  dass  seine  lieben
Oheime  die  Grafen  Johann  und  Götz  von  Fürstenberg  alle  jene  Puncte
erfüllen  würden,  welche  Herzog  Albrecht  von  Österreich,  für  sich
und  seine  Brüder,  mit  den  genannten  Grafen,  auf  den  Ausspruch  des
Bischofs  Johann  von  Strassburg,  ihn  selbst  den  Grafen  Rudolf,  Herzog
Lutzman  von  Teck,  Otte  von  Ochsenstein  und  Walther  von  Geroldseck ­
  von  Tübingen  ausgesetzt  hätte.  Er  beurkundet  fernerhin,  dass
die  Grafen  von  Fürstenberg  sich  dazu  verpflichtet,  es  solle  die  Stadt
Villingen  mit  allen  Rechten  und  Nutzen,  ohne  einen  Ersatz  hiefür,
dem  Herzoge  Albrecht  von  Österreich  und  dessen  Brüdern  ewiglich
verfallen,  wenn  sie,  die  genannten  Grafen,  jene  Puncte  nicht  hielten,
die  von  den  Taidigern  festgesetzt  würden.  Endlich  verbürgt  er
sich  auch  dafür,  dass  die  Villinger  Bürger,  welche  zu  Haslach
gefangen  liegen,  von  den  Grafen  freigegeben  werden  sollten.

1)  Yergl.  Bader  in  Mone's  Zeitschrift  8,  379,  Note  2.
2 )  Urkunde  geben  samstag  vor  St.  ßartholomeustage  1326  bei  Mone,  Zeitschrift  8,  379
und  in  Schmid,  Urkb.  zur  Geschichte  der  Grafen  von  Hohenberg  249,  ebenfalls
nach  dem  in  Karlsruhe  befindlichen  Originale.
            
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